Erneuerbare Energien: Flexibilität belohnen, Gesamtsystem entlasten

10.12.2025
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) nimmt Stellung zu den geplanten Verordnungsänderungen im Energiebereich mit Inkrafttreten im Juli 2026. Er fordert eine marktpreisbasierte Entschädigung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen. Insbesondere bei negativen Preisen müssen auch bei kleinen Anlagen die Marktsignale stärker ankommen.

Der VSE begrüsst in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen im Energiebereich als wichtigen Schritt zur marktnäheren und gesamtsystemdienlichen Integration erneuerbarer Energien. Er betont, dass die Förderung erneuerbarer Energien verstärkt mit Marktmechanismen verbunden werden muss, um eine effizientere und nachhaltigere Integration in das Gesamtsystem zu gewährleisten. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante marktnähere Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), vor allem für Anlagen mit einer Leistung von über 150 kW. Hierdurch soll die Einspeisung in das Netz optimiert und die Marktintegration gestärkt werden.

Anreize setzen für marktgerechte Einspeisung

Ein zentrales Anliegen des VSE ist die Einführung einer Regelung, die sicherstellt, dass kleinere PV-Anlagen, die von einer Minimalvergütung profitieren, bei negativen Marktpreisen keinen Differenzbetrag erhalten. Dies würde für diese Anlagen den Anreiz reduzieren, weiter Strom zu ins Netz einzuspeisen, wenn im System bereits ein Überschuss vorhanden ist.

Stellungnahme   Synopse mit Änderungsanträgen im Detail