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Mit der Umsetzung des StromVG in der Schweiz, wird das so genannte Bilanzgruppen-Modell eingeführt. Das Schweizerische Bilanzgruppen-Modell kommt bereits in vergleichbarer Art und Weise in zahlreichen Ländern zur Anwendung.
VSE-Stellungnahme zum Leitentscheid des Bundesgerichts zur Grundversorgung. 27. Juli 2011, pdf
Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
Empfehlung für die Bilanzgruppeninternen Datenaustauschprozesse und die Definition der dafür vorgesehenen Nachrichten.
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich GebV-En
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Stellungnahme zur Revision des BG über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen in Umsetzung der Motion Schweiger
Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.