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Synopse Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE)
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Anspruch auf Direktvermarktung, Rückliefervergütung, Wechselkosten und -fristen