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Tagesanzeiger-Beitrag vom 21.01.2019
Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
Redaktionshilfen zur Erstellung von Verträgen zwischen den Akteuren im Strommarkt.
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Verteilnetzbetriebe (VNB), welche sich der überbetrieblichen Lösung des VSE anschliessen, profitieren in der Umsetzung von klaren Strukturen. Diese Führungsdokumentation ist gemäss 10-Punkteplan der Suva aufgebaut und unterliegt der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung gemäss geltenden Standards.