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Mit der Umsetzung des StromVG in der Schweiz, wird das so genannte Bilanzgruppen-Modell eingeführt. Das Schweizerische Bilanzgruppen-Modell kommt bereits in vergleichbarer Art und Weise in zahlreichen Ländern zur Anwendung.
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.