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Infoblatt zum Handbuch «Umsetzung der Rückspeisevergütung», November 2024. Das Handbuch finden Sie hier: https://www.strom.ch/ursv
Handhabung Wechselkunden ohne Lastgangmessung - Berechnung Tarifbandprofil (2015)
Excel-Sheet zur Branchenempfehlung «Handhabung Wechselkunden ohne Lastgangmessung». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/lastgang
Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Verhandlungsleitlinien zum Stromabkommen - Begleitbrief zu den Positionen des VSE
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)
Stellungnahme zur Teilrevision der CO2-Verordnung aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU
Ziel des Handbuchs ist, die Umsetzung der Ersatzversorgung durch die VNB zu unterstützen.
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen. Beachten Sie auch das Infoblatt: https://www.strom.ch/infoblatt-rueckspeiseverguetung
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.