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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Umsetzungsdokument zum Elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Strommarktakteuren. Die Beispieldaten zur Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/e-invoice-examples
Beispieldaten zur Branchenempfehlung «E-Invoicing im Strommarkt Schweiz» (E-Invoice – CH 2016)
Die Branchenempfehlung «E-Invoicing im Strommarkt Schweiz» finden Sie hier: www.strom.ch/e-invoicing