Verteilnetzbetriebe (VNB), welche sich der überbetrieblichen Lösung des VSE anschliessen, profitieren in der Umsetzung von klaren Strukturen. Diese Führungsdokumentation ist gemäss 10-Punkteplan der Suva aufgebaut und unterliegt der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung gemäss geltenden Standards.
Thema
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Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Ziel des Handbuchs ist, die Umsetzung der Ersatzversorgung durch die VNB zu unterstützen.
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Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnet. Für den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sind die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns entscheidend.
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Branchenlösung zur Erfassung des SF6-Bestandes der VNB und dem Umgang mit SF6.
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Energie aus Sonne und Wind spielt in der Schweizer Energieversorgung eine zunehmend wichtige Rolle. Um Emissionsziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit – speziell im Winter – zu erhöhen, muss bis 2050 ein signifikanter Anteil des Energiebedarfs der Schweiz aus Sonnen- und Windenergie stammen.
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Um Entwicklungspfade für das heutige Energiesystem hin zu einem wirtschaftlichen, nachhaltigen und zuverlässigen zukünftigen Energiesystem zu evaluieren, ist eine gesamtheitliche Betrachtung unerlässlich.
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VSE-Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes 5. Januar 2011, pdf