Der VSE ist mit seiner Branchenorganisation OSTRAL für die Umsetzung allfälliger, vom Bundesrat festgelegter Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage verantwortlich. Die möglichen Massnahmen und Abläufe im Krisenfall wurden für den Strombereich bereits seit Jahren erarbeitet und geübt...
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Reine Speicher sind Anlagen, welche mit keinem Endverbraucher verbunden sind und Energie ausschliesslich zu Speicherungszwecken vom Verteilnetz beziehen und diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einspeisen.
Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.
Eine breite Allianz der Schweizer Wirtschaft sagt JA zum revidierten CO2-Gesetz – und startet in Bern ihre Abstimmungskampagne. Mehr als 200 Verbände und Unternehmen stehen gemeinsam ein für einen wirksamen Klimaschutz.
Macht man für Unternehmen, die sich für den freien Markt entschieden haben, den Weg zurück in die Grundversorgung frei, ist das unfair für die gebundenen Kundinnen und Kunden. Denn diese und die Energieversorger tragen die Kosten und Risiken dafür. Der VSE kritisiert, dass der Bundesrat nun die...
Mit dem Pariser Klimaabkommen und der Energiestrategie 2050 wurden energiepolitische Weichen gestellt. Am 13. Schweizerischen Stromkongress im Kursaal Bern beschäftigen sich über 400 hochrangige Vertreter aus Strombranche, Wirtschaft und Politik mit der Gegenwart und Zukunft der schweizerischen...
Elektromobilität ist auf dem Vormarsch: Derzeit ist jedes vierte neuzugelassene Auto ein Steckerfahrzeug. Bis Ende 2025 soll gemäss Roadmap Elektromobilität bereits jedes zweite neuzugelassene Fahrzeug ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid sein. Der VSE befürwortet dieses Ziel und leistet mit seinem...
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.