Die UREK-S anerkennt mit dem Beschluss, die bestehende Schweizer Wasserkraft zu unterstützen, deren zentrale Bedeutung für die Schweizer Versorgungssicherheit und die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Sie anerkennt damit insbesondere auch die Notwendigkeit zur finanziellen Stabilisierung der Schweizer Wasserkraft.
Zur Finanzierung der Massnahmen werden alle Betroffenen einen Beitrag leisten müssen. Konsequent ist insbesondere der Einbezug von Mitteln aus dem Netzzuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). In der weiteren parlamentarischen Diskussion muss der Fokus auf einer praktikablen Umsetzung der von der UREK-S beschlossenen Massnahmen liegen, damit das Ziel, die Wasserkraft zu stärken, auch wirklich erreicht wird.
Darüber hinaus begrüsst der VSE, dass die UREK-S die Vorlage zur Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket, gegenüber der Beratung im Nationalrat in wesentlichen Punkten verbessert hat:
- marktnahere Ausgestaltung des Fördersystems
- zeitliche Befristung der KEV
- Verzicht auf Zwangsmassnahmen im Bereich der Energieeffizienz