UREK-S setzt ein erstes Zeichen für einen zeitgemässen Wasserzins

Die UREK-S hat sich für eine Flexibilisierung des Wasserzinses ausgesprochen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst diesen Entscheid. Doch die Wasserkraftproduktion muss dringend entlastet werden - durch eine deutliche Senkung des Wasserzinses. Nur so kann die Wasserkraft langfristig wettbewerbsfähig sein.
31.08.2018

Die ständerätliche Energiekommission (UREK-S) hat ein erstes Zeichen für einen zeitgemässen Wasserzins gesetzt und sich für eine Flexibilisierung ausgesprochen. «Der Wert der Ressource Wasser zur Stromproduktion wird am europäischen Strommarkt gemacht - und der Wasserzins wird seit der Teilliberalisierung nicht mehr solidarisch von allen Endverbrauchern als Teil der Gestehungskosten getragen», betont Michael Frank, Direktor VSE. «Ein Systemwechsel zu einem flexiblen Modell ist deshalb zwingend für eine zukunftsfähige, markttaugliche und faire Lösung.» Der Wasserzins muss flexibilisiert werden und die Neuregelung mit der Revision des StromVG und dem neuen Marktdesign einhergehen.

Nebst dem zwingend notwendigen Systemwechsel braucht es zudem dringend eine Entlastung der Wasserkraftproduktion. Der Wasserzins muss deutlich sinken - sonst droht die Schweizer Wasserkraft als tragende Säule der Energiestrategie 2050 weiter an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu verlieren. 

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen fordert einen
zeitgemässen Wasserzins:

  1. Es braucht eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und einem variablen, marktabhängigen Teil. Diese Flexibilisierung ist als Grundsatz per 1.1.2020 gesetzlich zu verankern.
  2. Eine langfristige Lösung der Wasserzinsfrage muss mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und dem künftigen Marktdesign einhergehen.
  3. Als Übergangslösung ab 2020 braucht es eine deutliche Entlastung der Wasserkraftproduktion. Die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich vorgesehenen 80 CHF/kWB stellen die Obergrenze dar.