Klimaschutz ist die Basis der Biodiversität

Erneuerbare Energien sind das Fundament einer natürlichen Lebensgrundlage und des Klimaschutzes. Damit eine erneuerbare Energieversorgung möglich ist, braucht es eine übergeordnete Güterabwägung. Entsprechend sieht der VSE Anpassungsbedarf beim Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative.
17.06.2021

Der VSE hat heute seine Stellungnahme zu den im Natur- und Heimatschutzgesetz vorgeschlagenen Änderungen als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative eingereicht. Der VSE lehnt die Biodiversitätsinitiative als zu weitgehend ab und bevorzugt einen massvollen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Dieser muss aber unbedingt mit der Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit erneuerbarer Energie, der Bereitstellung eines effizienten Netzes und der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie vereinbar sein und darf deren Zielen nicht zuwiderlaufen. Der als Gegenvorschlag unterbreitete Entwurf einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes bedarf dazu entsprechender Anpassungen. 

Gegenvorschlag muss den Energie- und Klimazielen Rechnung tragen 

«Klimaschutzmassnahmen sind die Grundlage für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Biodiversität; die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien ist wiederum ein zentrales Fundament des Klimaschutzes» sagt Michael Frank, Direktor VSE. Die Ziele der Energie- und Klimastrategie des Bundes basieren mit dem JA zur Energiestrategie 2050 auf dem Volkswillen und liegen im nationalen Interesse. «Auch eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien ist jedoch nicht ohne Eingriffe in die Umwelt möglich. Wenn wir wollen, dass es mit dem Ausbau der Erneuerbaren vorwärts geht, müssen wir diesen Ausbau auch ermöglichen. Das geht nicht ohne eine Güterabwägung zwischen verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen aus einer gesamtgesellschaftlichen Sicht.»  

Übergeordnete Güterabwägung ist entscheidend  

Das Ausweiten von Schutzgebieten und des Schutzstatus steht aus Sicht des VSE in Konflikt mit der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes. Deshalb sollte dies nur unter Vorbehalt einer vorgängigen Güterabwägung im Gesamtinteresse der Gesellschaft möglich sein. Auf das Schaffen neuer Kategorien von Schutzgebieten ist zu verzichten. Heute wird die Güterabwägung erst am konkreten Projekt und in jedem Einzelfall vorgenommen. In vielen Fällen bedeutet dies jahrelange Verhandlungen und Verfahren sowie Entscheide durch die Gerichte. Diese Praxis ist in Anbetracht der aktuellen klimapolitischen Herausforderungen und vor dem Hintergrund der Energie- und Klimaziele des Bundes nicht zielführend. Die übergeordnete Güterabwägung muss durch eine gemeinsame Strategie auf Ebene Bund geklärt und mit verbindlichen Vorgaben auf Gesetzes- bzw. Verordnungsstufe konkretisiert werden. Durch eine frühzeitige und gesamtheitliche Güterabwägung kann für alle an Energieprojekten Beteiligten die nötige Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.  

Bei der jeweiligen Umsetzung kommt den Kantonen eine zentrale Rolle zu. Deren Ermessensspielraum muss erhalten bleiben und die Abstimmung der Nutzungs- und Schutzinteressen muss mit den bestehenden raumplanerischen Planungsinstrumenten auf allen Entscheidungsebenen konsequent vorangetrieben werden. 

«Wir sind überzeugt, dass sich die Klima- und Energieziele durch eine gesamtheitliche Betrachtung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen erreichen lassen», betont Michael Frank. «Das kann aber nur gelingen, wenn auch alle zu Kompromissen im Interesse der Klima- und Energiestrategie bereit sind. Jetzt ist ein denkbar schlechter Zeitpunkt, um einseitige Partikularinteressen in den Vordergrund zu stellen». Der VSE wird sich dafür stark machen, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.