Die Chance nutzen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland muss endlich durchstarten. Nur so lassen sich die Ziele der Energie- und Klimastrategie erreichen.
22.09.2021

Für die Stromversorgungssicherheit ist gleichzeitig der Zubau von Anlagen für die Winterproduktion unabdingbar: alpine Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft. Diese Anlagen benötigen wiederum Erschliessungsleitungen und weitere Netzinfrastrukturen zur Verteilung der Energie. Zudem braucht es Speicher, um im Sommer überschüssige Produktion für einen späteren Verbrauch bereitzuhalten.

All diese Infrastrukturen benötigen Bodenflächen, die sich über das Baugebiet und das Nichtbaugebiet erstrecken, denn ihre Standorte können nicht beliebig gewählt werden. Entsprechende Projekte geraten daher schnell in Konflikt mit den Grundsätzen der Raumplanung – das ist mit ein Grund, wieso der Ausbau der erneuerbaren Energien stockt.

Ginge es nach der Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)», sollten die Vorschriften gar noch verschärft werden. Wie der VSE stuft daher auch der Bund die Initiative als zu weitgehend ein, wohlwissend, dass der dringende Ausbau der erneuerbaren Energien sonst verunmöglicht würde. Wichtig ist nun, dass die als Gegenvorschlag konzipierte Revision des Raumplanungsgesetzes als Chance genutzt wird, um bestehende Blockaden aufzuheben und den raumplanerischen Grundstein für eine sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie zu legen.

Die Raumplanung muss verstärkt frühzeitig die verschiedenen Nutzungsinteressen im Bau- und Nichtbaugebiet aufeinander abstimmen. Sodann muss die Bewilligungsfähigkeit der Anlagen für die erneuerbare Energieversorgung sichergestellt und damit die Rechts- und Planungssicherheit verbessert werden. Für Anlagen, die der sicheren Energieversorgung und der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie dienen, sollen im Sinne der Standortgebundenheit Ausnahmeregelungen vom Grundsatz der Trennung des Baugebiets und des Nichtbaugebiets gelten. Sinnvoll wäre auch, bestehende Bauten und deren Umschwung ausserhalb der Bauzone für die Energieversorgung nutzbar zu machen, da dies ohne erhebliche zusätzliche Bodennutzung möglich wäre. Mit diesen Ansätzen muss das Raumplanungsrecht unverzüglich auf die erneuerbare und dezentrale Energieversorgung der Zukunft ausgerichtet werden.

 


Nicole Brauchli

Zur Person

Nadine Brauchli ist Bereichsleiterin Energie des VSE.