Der Bundesrat hat die Vernehmlassung der Revision des Energiegesetzes (EnG) eröffnet sowie die Eckpunkte der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) kommuniziert. Der VSE begrüsst die vorgesehene Weiterführung und wettbewerbliche Gestaltung der Fördermassnahmen für Erneuerbare. Es braucht...
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Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
Für das Jahr 2020 rechnet der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gesamtschweizerisch mit leicht steigenden Strompreisen in der Grundversorgung; die Abgaben bleiben unverändert. Das zeigt eine Umfrage bei den grösseren Verbandsmitgliedern.
Aarau, 29. August 2019 – Für das Jahr 2020 rechnet der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gesamtschweizerisch mit leicht steigenden Strompreisen in der Grundversorgung; die Abgaben bleiben unverändert. Das zeigt eine Umfrage bei den grösseren Verbandsmitgliedern.
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang
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Anhänge zu Handbuch Rechnungslegung und Reporting. Das Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: www.strom.ch/rechnungslegung
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Grundsatzdokument zur subsidiären Regelung der zentralen Aspekte der Organisation des Strommarktes Schweiz und und Grundlage für alle Branchendokumente.
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Branchensystematik für die Kostenermittlung im Zusammenhang mit der Netznutzung. Das Merblatt «OSTRAL – Merkblatt anrechenbare Kosten» finden Sie hier: www.strom.ch/ostral-merkblatt
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen.
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Anspruch auf Direktvermarktung, Rückliefervergütung, Wechselkosten und -fristen