Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Grundsatzdokument zur Regelung der zentralen Aspekte der Organisation des Strommarktes Schweiz.
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Schlüsseldokument der Branchenempfehlung «Strommarkt Schweiz», in dem die Messdatenbereitstellung für alle Marktakteure beschrieben wird.
Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz für Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.
Total der grenzüberschreitenden Netzkapazität, welche dem Markt im Rahmen von Allokationsverfahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.