Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
Thema
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Hilfs- und Harmonisierungsinstrument für alle Interessierten und Betroffenen bei der Erarbeitung von Lösungen in Zusammenhang mit Arealnetzen.
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Das Balancing Concept beschreibt die Bestandteile des Bilanzmanagements und stellt einen Leitfaden für das in der Schweiz implementierte Bilanzmanagementkonzept dar.
Betrieb der automatischen Wiedereinschaltung in Verteilnetzen (NE3 und NE5) (AWE – CH 2020)
Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
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Definition der technischen Grundsätze und Mindestanforderungen für den Anschluss an ein Verteilnetz sowie den Betrieb und die Nutzung der Verteilnetze in der Schweiz.
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Mit der Umsetzung des StromVG in der Schweiz, wird das so genannte Bilanzgruppen-Modell eingeführt. Das Schweizerische Bilanzgruppen-Modell kommt bereits in vergleichbarer Art und Weise in zahlreichen Ländern zur Anwendung.
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Anspruch auf Direktvermarktung, Rückliefervergütung, Wechselkosten und -fristen
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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
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Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.