Thema
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Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz in den Netzebenen 3-5.
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Das Management Summary fast den Studienbericht zusammen. Es enthält die Ziele und Annahmen der Studie sowie die zentralen Ergebnisse der «Energiezukunft 2050».
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In dieser Präsentation sind die Ziele und Annahmen der Studie umschrieben, die wichtigsten Ergebnisse und Grafiken der «Energiezukunft 2050» enthalten sowie die Forderungen des VSE festgehalten, die der Verband aus dem Branchenprojekt ableitet.
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Um Entwicklungspfade für das heutige Energiesystem hin zu einem wirtschaftlichen, nachhaltigen und zuverlässigen zukünftigen Energiesystem zu evaluieren, ist eine gesamtheitliche Betrachtung unerlässlich.
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Im Energiesystem steht ein Paradigmenwechsel an. Anstelle von wenigen grossen Flexibilitäten im Stromsystem werden zukünftig viele flexible Mengen auf verschiedenen Spannungsebenen, vor allem dezentral benötigt.
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Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.