Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen.
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Übersicht über alle wichtigen Prozesse und Informationen zu HKN, EIV, EVS, Investitionsbeiträgen und MKF.
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Branchensystematik für die Kostenermittlung im Zusammenhang mit der Netznutzung. Das Merblatt «OSTRAL – Merkblatt anrechenbare Kosten» finden Sie hier: www.strom.ch/ostral-merkblatt
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Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
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Gedanken zur Systemrelevanz von Wasserkraft Die Schweizer Wasserkraft ist systemrelevant für die Schweizer Stromversorgung – heute und erst recht in der Zukunft. Denn die Wasserkraft ist nicht nur erneuerbar und praktisch CO2-frei sondern auch speicherbar. Laden und verwenden Sie die 12 hochauflösenden Illustrationen kostenlos für Ihre eigenen Publikationen (mit dem Vermerk «Copyright VSE»).
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Pöyry Management Consulting AG Angebot von und Nachfrage nach Elektrizität, Versorgungssicherheit und Preiseffekte: Sumulation der Szenarien bis 2050 - Wechselwirkungen von Flexibilität und Versorgungssicherheit und deren Kosten 2012, pdf
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Der VSE zeigt mit seiner Studie «Wege in die neue Stromzukunft» drei Szenarien auf. Jeder Weg ist mit unterschiedlichen Auswirkungenverbunden. Eine Schweizer Stromzukunft ohne Gaskombikraftwerkeund ohne Importe von nicht erneuerbarer Energie ist nur mit grossenAnstrengungen beim Stromsparen und mit drastischen Massnahmenmöglich. 2012, pdf
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
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Die Ergebnisse der «Energiezukunft 2050» zu Wasserstoff zeigen, dass dieser Energieträger in der Schweiz nicht nur einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten kann, sondern auch zur Versorgungssicherheit im Winter.
Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.