Die Kommission des Nationalrats für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat die «Motion Häberli-Koller» abgelehnt. Die Motion will einfache Rahmenbedingungen für den Bau und Umbau von Trafostationen und anderen elektrischen Anlagen ausserhalb der Bauzonen schaffen. Der Verband Schweizerischer...
Der Ständerat hat sich in der Beratung der Energiestrategie 2050 zum Marktprämienmodell für die Schweizer Wasserkraft bekannt – wie von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) empfohlen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst diesen wichtigen...
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Viele Elektrizitätsunternehmen reagieren zögerlich auf die anstehenden Herausforderungen der Branche. Um Anreize für Investitionen zu schaffen, muss die Politik sichere Rahmenbedingungen definieren. Zu diesem Schluss kommt eine Standortbestimmung, die der VSE in Zusammenarbeit mit The Boston...
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.