Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2020)
Regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz in der Netzebene 7.
Strom, der keine Grenzen kennt – und bei Bedarf aus jeder Steckdose kommt. Was heute selbstverständlich ist, ist das Resultat eines mutigen Unterfangens im Jahr 1958. Dem Geburtsjahr des transnationalen Stromnetzes.