Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Netzkostenbeiträge werden den Netzanschlussnehmern beim Bau vom Netzanschluss auf Basis der bestellten Leistung in Rechnung gestellt und setzten somit einen Anreiz, die Anschlussleistung vernünftig zu wählen.
Am Ausspeisemodell und den Wälzparametern soll festgehalten werden. Allfällige Verzerrungen bei der Finanzierung der Netze soll mit flexiblen verursachergerechten Tarifvorgaben begegnet werden.
Die Netzebenenzuordnung erfolgt durch den Netzbetreiber im Interesse eines effizienten Netzaufbaus sowie einer optimalen Netzauslastung. Dabei muss eine Gleichbehandlung der Anschlussnehmer sichergestellt werden.
Bestimmungen zum standardisierten Austausch von Daten zwischen Verteilnetzbetreibern und weiteren Akteuren für den Schweizer Verteilnetzbetrieb. Mehr Informationen auf https://www.strom.ch/datenmodell-verteilnetzbetrieb
Empfehlung für Netzbetreiber zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Spannungsqualität im eigenen Netz zwecks Einhaltung der Normen und zum Erkennen von kritschen Netzpunkten.
Die Verfahren für die Rückerstattung von Netzverstärkungskosten müssen für kleinere Projekte vereinfacht werden und die Finanzierung hat über die KEV (nicht SDL) zu erfolgen.
Historisch gewachsene Arealnetze sollen möglichst einheitlich betrieben werden. Neue Arealnetze sollten nach Möglichkeit vermieden werden, um die Gleichbehandlung aller Endverbraucher sicherzustellen.
Die Netzkosten sollten möglichst verursachergerecht (d.h. auf Basis der Leistung) an die Endverbraucher verrechnet werden. Die Netzbetreiber sollen aber die Freiheit haben, basierend auf den lokalen Gegebenheiten die richtigen Anreize setzen zu können.
Es besteht kein staatlicher Handlungsbedarf zur Förderung von Breitbandinfrastruktur. Eine sichere Stromversorgung ist höher zu gewichten als ein rascher Breitbandausbau. Auf eine gesetzliche Pflicht der Zugangsgewährung zu passiver physischer Stromnetzinfrastruktur für Breitbandnetze ist zu verzichten.
Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz. Teil «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
VSE-Stellungnahme: Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN). 14.5.2014, pdf
Die Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh sollen, sobald sie in den Markt eingetreten sind, ihre Strombeschaffung nur noch zu marktorientierten Preisen tätigen können und nicht mehr in die geschützte Grundversorgung zurückkehren können ("einmal frei, immer frei").
Eine nachhaltige und zuverlässige Stromversorgung kann besser mit einer Grundversorgung, die sich an den Marktpreisen orientiert, sichergestellt werden.
Der VSE unterstützt die Entwicklung von Smart Metering und ist der Meinung, dass der vermehrte Einsatz von intelligenten Zählern eine interessante Option darstellt. Mit intelligenten Zählern können Lastgänge aufgezeichnet werden, die etwas über das Verhalten von Personen aussagen, und deshalb als Personendaten gelten. Deshalb muss sichergestellt werden, dass der Datenschutz gewährleistet ist.
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Pöyry Management Consulting AG Angebot von und Nachfrage nach Elektrizität, Versorgungssicherheit und Preiseffekte: Sumulation der Szenarien bis 2050 - Wechselwirkungen von Flexibilität und Versorgungssicherheit und deren Kosten 2012, pdf