Der Transmission Code definiert die technischen Grundsätze und Anforderungen für den Betrieb und die Nutzung des schweizerischen Übertragungsnetzes sowie für die daraus resultierenden Rollen der daran beteiligten Akteure. Das Umsetzungsdokument «Beobachtungsgebiet der nationalen Netzgesellschaft (BeGe – CH 2023)» finden Sie hier: www.strom.ch/tc-ud
Der VSE unterstützt die Entwicklung von Smart Metering und ist der Meinung, dass der vermehrte Einsatz von intelligenten Zählern eine interessante Option darstellt. Mit intelligenten Zählern können Lastgänge aufgezeichnet werden, die etwas über das Verhalten von Personen aussagen, und deshalb als Personendaten gelten. Deshalb muss sichergestellt werden, dass der Datenschutz gewährleistet ist.
Definition der technischen Grundsätze und Mindestanforderungen für den Anschluss an ein Verteilnetz sowie den Betrieb und die Nutzung der Verteilnetze in der Schweiz.
Der VSE unterstützt die Entwicklung von Smart Metering und ist der Meinung, dass der vermehrte Einsatz von intelligenten Zählern (Smart Meters) eine interessante Option darstellt, die das Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Automatisierung der betrieblichen Prozesse hat und einen Beitrag zu mehr Innovationen bei Energiedienstleistungen leisten kann.
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz: Teil «SDAT-CH Messdatenaustauschprozesse». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz: Teil «SDAT-CH Wechselprozesse». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz. Teil «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Anhang 4 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema ab Tarifjahr 2026 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2026
Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema bis Tarifjahr 2025 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2025
Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Anhang 5 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 3 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Betriebliche Anforderungen an intelligente Messsystem für die Datensicherheit. Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Umsetzungsdokument zum Elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Strommarktakteuren. Die Beispieldaten zur Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/e-invoice-examples
Bestimmungen zum standardisierten Austausch von Daten zwischen Verteilnetzbetreibern und weiteren Akteuren für den Schweizer Verteilnetzbetrieb. Mehr Informationen auf https://www.strom.ch/datenmodell-verteilnetzbetrieb
Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Im Erläuterungsbericht werden die Ergebnisse des Updates der VSE Studie «Energiezukunft
2050» näher beschrieben. Der Erläuterungsbericht ist eine Ergänzung zur Medienmitteilung und der
Ergebnispräsentation (siehe www.energiezukunft2050.ch) und enthält zusätzliche Informationen zu
Annahmen und Resultaten der Modellierung.
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss von Verbraucheranlagen, Energieerzeugungsanlagen und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsnetz.
Wegleitung zur effizienten und effektiven Entwicklung von Sicherungsmassnahmen im Bereich der Unterwerke der Netzebenen 1 und tiefer (bei mit Netzebene 1 gemeinsam genutzten Unterwerken).
Richtlinien und Anforderungen zur Durchführung einer Datensicherheitsprüfung für intelligente Messsysteme bei Endverbrauchern mit Empfehlungen für den sicheren Betrieb.
Pöyry Management Consulting AG Angebot von und Nachfrage nach Elektrizität, Versorgungssicherheit und Preiseffekte: Sumulation der Szenarien bis 2050 - Wechselwirkungen von Flexibilität und Versorgungssicherheit und deren Kosten 2012, pdf
Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Unternehmen der Energiebranche vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle. Gleichzeitig entstehen durch Gesetze bedeutende Herausforderungen betreffend den Umgang mit Daten. Der Bericht «Data Policy in der Energiebranche» analysiert das aktuelle Umfeld und identifiziert den Handlungsbedarf für den Aufbau von Strukturen für einen nachhaltigen Umgang mit Daten.
Das Balancing Concept beschreibt die Bestandteile des Bilanzmanagements und stellt einen Leitfaden für das in der Schweiz implementierte Bilanzmanagementkonzept dar.
Dieses Dokument wird als bearbeitbares Word den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Es wurde für den Teil C Checklisten vom Sicherheitshandbuch auf der Basis der EKAS-Branchenlösung Nr.05 und unter Einbezug von Überlegungen zur BL-Nr.31 des SVGW erstellt, deren Unternehmen auch in der Versicherungsklasse 55A der Suva zugeteilt sind. Des Weiteren sind die Weisungen im Sicherheitshandbuch des VSE/SVGW im Kapitel; Allgemeines «Gesundheit am Arbeitsplatz», Abschnitt ‘Pandemie’ zu berücksichtigen.