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Ziel des Handbuchs ist, die Umsetzung der Ersatzversorgung durch die VNB zu unterstützen.
Technische Anforderungen an die Schutz- und Leittechnikschnittstellen von Transformatoren zum Übertragungsnetz (TNE2 – CH 2023)
Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Verteilnetzbetriebe (VNB), welche sich der überbetrieblichen Lösung des VSE anschliessen, profitieren in der Umsetzung von klaren Strukturen. Diese Führungsdokumentation ist gemäss 10-Punkteplan der Suva aufgebaut und unterliegt der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung gemäss geltenden Standards.
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
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In dieser Präsentation sind die Ziele und Annahmen der Studie umschrieben, die wichtigsten Ergebnisse und Grafiken der «Energiezukunft 2050» enthalten sowie die Forderungen des VSE festgehalten, die der Verband aus dem Branchenprojekt ableitet.
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Der saisonale Gesamtenergiebedarf des schweizerischen Gebäudebestandes wird mithilfe von stündlichen Simulationen basierend auf repräsentativen stündlichen Profilen für die thermische Energie und den Elektrizitätsbedarf berechnet.
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Die Berechnung des konventionellen Basisstromverbrauchs ist die Basis für den Bedarf an Kraftwerken oder Importkapazitäten in der Schweiz. Im Spotlight «Basisstrom» werden die diesbezüglich für die «Energiezukunft 2050» zugrunde liegenden Annahmen aufgeführt.
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Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist alternativlos, wenn die Schweiz ihre Klimaziele erreichen will. Die Elektromobilität wird die Strassen der Zukunft dominieren. Elektrizität wird Benzin und Diesel bis ins Jahr 2050 verdrängt haben.
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Energie aus Sonne und Wind spielt in der Schweizer Energieversorgung eine zunehmend wichtige Rolle. Um Emissionsziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit – speziell im Winter – zu erhöhen, muss bis 2050 ein signifikanter Anteil des Energiebedarfs der Schweiz aus Sonnen- und Windenergie stammen.
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen.
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.