UVEK startet Anhörung zur Revision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 30. November 2021 die Anhörung zur Revision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) eröffnet. Der Konzeptteil wurde im Jahr 2001 in Kraft gesetzt. Seither haben sich die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Stromnetze stark verändert, so dass der Konzeptteil nun komplett überarbeitet werden soll. Zum Entwurf des revidierten Konzeptteils können sich kantonale Behörden und die Bevölkerung bis 17. März 2022 im Rahmen des heute gestarteten Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens äussern.
30.11.2021

Das ist eine Medienmitteilung des BFE  – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Der geltende SÜL basiert auf dem Stand der Gesetzgebung von Anfang der 2000er-Jahre. Seither gab es massgebliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Stromnetze. So ist 2008 das Stromversorgungsgesetz in Kraft getreten, seither ist die Elektrizitätskommission ElCom für die Aufsicht über die Netzbetreiber zuständig, 2009 übernahm Swissgrid als nationale Netzgesellschaft den Betrieb des Übertragungsnetzes und ist seit 2013 dessen alleinige Eigentümerin. Und schliesslich wurden 2019 mit der Strategie Stromnetze weitere SÜL-relevante Regelungen eingeführt. Dazu gehören unter anderem das neue zweistufige Sachplanverfahren oder der neue Netzentwicklungsprozess.

Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) den Konzeptteil des SÜL von Grund auf neu erarbeitet und strukturiert. Nicht betroffen von dieser Überarbeitung sind die Objektblätter der einzelnen Netzbauvorhaben mit den jeweiligen erläuternden Berichten. (bfe)