Stellungnahme Swiss Small Hydro zur «Biodiversitätsinitiative»

Swiss Small Hydro unterstützt die Stellungnahme des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands (SWV). Es ist uns aber auch ein grosses Anliegen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche Schutzthemen nicht isoliert, sondern themenübergreifend behandeln. So dürfte der Klimawandel selbst vermutlich wesentlich massivere Auswirkungen auf die Biodiversität haben, als zum Beispiel die Nutzung der Wasserkraft. Konsequenterweise dürfen daher Massnahmen zum Schutz der Biodiversität Massnahmen zum Klimaschutz– wie beispielsweise die Energiewende – nicht ausbremsen. Dies gilt selbstverständlich auch in umgekehrter Richtung. In diesem Zusammenhang möchten wir für die Finalisierung des Gegenvorschlags folgende beiden Überlegungen mit Ihnen teilen.
10.08.2021

Das ist eine Medienmitteilung vom Swiss Small Hydro – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Der Klimawandel wird – wenn er nicht gebremst werden kann – gravierende Auswirkungen auf Ökologie und Umwelt haben. Ein vergangenheitsorientierter Schutz der Biodiversität ist daher unserer Meinung nach weder verhältnismässig noch zielführend. Massnahmen zum Schutz der Biodiversität sollen eher einen ökologischen Zustand anstreben, der gleichzeitig eine umweltfreundliche und CO2-neutrale Energiegewinnung ermöglicht. Im Gegenzug trägt der Ausbau von Energieinfrastruktur mit der Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung zukunftsfähiger Lebensräume bei.

Massnahmen, welche zur Minderung des Ausstosses von Treibhausgasen beitragen, dürfen nicht bereits auf Gesetzesstufe verhindert werden (bspw. mit der grossflächigen Ausscheidung von Schutzgebieten, in welchen energetische Potenziale nicht mehr genutzt werden dürften). Es ist enorm wichtig, dass standortspezifisch Lösungen gesucht werden, welche einerseits die verschiedenen Schutzziele berücksichtigen, andererseits aber auch einen Ausbau der Nutzung erneuerbare Energien ermöglichen. Als konkretes Beispiel: Es gibt viele Kleinwasserkraftwerke, welche sich in Schutzgebieten oder Biotopen befinden – oder sogar solche geschaffen haben. Wichtig dabei ist, diese Anlagen standortspezifisch und ökologisch sinnvoll in die Gewässer zu integrieren und sie nicht bereits auf Gesetzesebene zu verhindern.

Wir sind daher der Meinung, dass die komplexen Zusammenhänge eines Ökosystems nicht auf der Stufe eines Gesetzes geregelt werden sollten. Gesetze müssen lokalen Handlungsspielraum geben, um die enge Verzahnung von CO2 Reduktion durch Erneuerbare mit wirksamem Biodiversitätsschutz zu ermöglichen. (swissmallhydro)

 

Stellungnahme Swiss Small Hydro zur «Biodiversitätsinitiative»