Konzessionsgesuch Muotakraftwerke wird öffentlich aufgelegt

Die ebs Energie AG beschäftigt sich intensiv mit der Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke. Der Bearbeitungsstand der Unterlagen ist nun soweit, dass die öffentliche Auflage des Konzessionsgesuchs erfolgen kann.
20.02.2019

Ausgangslage

ebs und die bestehende Konzession seit 1950

Am 15. Oktober 1950 wurde an der legendären Bezirksversammlung im Ring zu Ibach entschieden, das «Eigenwerk» zu gründen und ihm die Konzession für die Nutzung der Wasserkräfte an der Muota zu erteilen. Damit wurde der Grundstein der ebs Energie AG und ihrer erfolgreichen Unternehmensentwicklung gelegt. Aktionäre der ebs Energie AG sind der Bezirk Schwyz, die Oberallmeindkorporation Schwyz sowie die Gemeinden Schwyz, Muotathal, Illgau, Lauerz, Sattel, Steinen und Unteriberg.

Energiedienstleisterin für die Region

Die ebs Energie AG (damals noch Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG) hat sich zu einem bedeutenden und erfolgreichen Unternehmen entwickelt. Ganz im Sinne der heutigen Energiestrategie 2050 des Bundes, setzt ebs sich für eine erneuerbare Stromproduktion aus einheimischer Wasserkraft ein. Ebenfalls zählen der zuverlässige und effiziente Netzbetrieb, kompetente Energie- und Kommunikationsdienstleistungen sowie der nachhaltige Ressourceneinsatz zu den Erfolgsfaktoren des in der Region verwurzelten Unternehmens.

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Wertschöpfung von rund 21 Millionen Franken

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von ebs ist für die Region Innerschwyz, den Bezirk Schwyz, die Oberallmeindkorporation, sowie für die Gemeinden im Bezirk Schwyz von grosser Bedeutung. ebs erwirtschaftete in den letzten Jahren einen volkswirtschaftlichen Wertezuwachs von rund 21 Millionen Franken. Diese Leistungen gehen in erster Linie an die über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an die öffentliche Hand und an die Aktionäre. Einen weiteren wichtigen Faktor stellen die rund 15% dieser Wertschöpfung dar, die als Reserven und Rückstellungen im Unternehmen behalten werden können.

5.1 Millionen Franken pro Jahr an Gemeinwesen

Zur volkswirtschaftlichen Betrachtung sind auch die Wasserzinsen und die Konzessionsabgaben zu zählen, welche jährlich an die Gemeinwesen ausbezahlt werden. Pro Jahr belaufen sich diese Zahlungen auf gesamthaft rund 5.1 Millionen Franken (Geschäftsjahr 2017). Bezogen auf die laufende Konzession wurden von 1956 – 2017 rund 71.3 Millionen Franken an Wasserzinsen und 54.4 Millionen Franken an Verteilnetzkonzessionen an die öffentlichen Gemeinwesen ausbezahlt.

Energiepolitische Bedeutung

Wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit

Die ebs Muotakraftwerke produzieren pro Jahr durchschnittlich 224 Gigawattstunden (GWh) erneuerbaren Strom aus Wasserkraft. Gleichzeitig bietet ebs mit seinen Kraftwerken sogenannte Systemdienstleistungen an. Mit einer maximalen Leistung von rund 63 Megawatt (MW), sowie der Bereithaltung von Regelleistung und Regelenergie, leisten die Muotakraftwerke einen wesentlichen Beitrag zur regionalen, aber auch zur nationalen Netzstabilität. Eine Flexibilität, welche gerade im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.

Versorgung der Region mit erneuerbarer Energie

Von den durchschnittlich 224 GWh Strom werden über drei Viertel im eigenen Versorgungsgebiet eingesetzt. Somit kann ebs seine Kunden mit 100% erneuerbarer Energie aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen versorgen. Da die Energie aus Wasserkraft hauptsächlich während der Schneeschmelze und im Sommerhalbjahr anfällt, wird der restliche Viertel für Termingeschäfte als Absicherung der Energielieferung in den Wintermonaten verwendet. Die ebs Energie AG betreibt also keinen nationalen oder internationalen Handel zum Selbstzweck, sondern lediglich zum Ausgleich der Produktion vom Sommer- zum Winterhalbjahr.

Konzessionserneuerung und Sanierung der Wasserkraft

Konzessionserneuerung

Die auf den 1. Oktober 1950 erteilte Konzession für 80 Jahre läuft am 30. September 2030 aus. Der Verwaltungsrat der ebs Energie AG hat bereits im Jahre 2009 entschieden, die Vorbereitungsarbeiten zur Konzessionserneuerung für weitere 80 Jahre anzugehen. Ziel ist es, möglichst frühzeitig die Rahmenbedingungen zu kennen, welche die neue Konzession mit sich bringt. Daraus können dann die richtigen Investitionsentscheide für die Zukunft gefällt werden. Mit der Konzessionserneuerung ist zur Optimierung der zukünftigen Energieproduktion auch ein punktueller Ausbau der bestehenden Anlagen vorgesehen.

Die Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke bedingt eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, wobei die erste Stufe über das Konzessionsverfahren gemäss kantonalem Wasserrechtsgesetz läuft. Dabei werden Art und Umfang der Ausbauvorhaben sowie die Massnahmen zur Gewährleistung des Natur- und Gewässerschutzes festgelegt. Im Kanton Schwyz wird die Konzession durch die Stimmberechtigen des Bezirks Schwyz erteilt und durch den Regierungsrat genehmigt. In der zweiten Stufe werden die entsprechenden Massnahmen als Bauprojekte im Detail erarbeitet und im Rahmen des Baubewilligungsverfahren verbindlich festgelegt.

Eine Konzessionserneuerung muss nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz umweltverträglich sein. Schutzwürdige Lebensräume dürfen durch die Eingriffe nicht beeinträchtigt werden. Kann dies nicht vermieden werden, hat die Kraftwerksbetreiberin als Verursacherin angemessenen Ersatz zu leisten. Zusätzlich sind in einer Konzessionserneuerung die gewässerschutzrechtlichen Anforderungen an die Restwassermenge zu gewährleisten. Das zukünftige Restwasserregime soll u.a. sicherstellen, dass die seltenen Lebensräume und – gemeinschaften erhalten bleiben und die freie Fischwanderung gewährleistet ist. Art und Umfang der beabsichtigten Ersatzmassnahmen sowie die zukünftigen Restwassermengen sind Bestandteil des Umweltverträglichkeitsberichts respektive der Umweltverträglichkeitsprüfung durch Bund, Kanton und Bezirk.

Die sehr umfangreichen Untersuchungen, die Ausarbeitung der technischen Projekte, die Berichterstattungen usw. sind nun soweit abgeschlossen, dass das Konzessionsgesuch öffentlich aufgelegt werden kann und die materiellen Prüfungen vorgenommen werden können.

Verfahrenskoordination

Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass bestehende Wasserkraftanlagen, welche eine wesentliche Beeinträchtigungen am Gewässer verursachen, zu sanieren sind. Neben der Restwassersanierung sind dabei Massnahmen zur Beseitigung der kurzfristigen künstlichen Änderungen des Wasserabflusses (Schwall-Sunk), der nachteiligen Veränderung der morphologischen Strukturen und Dynamik (Sanierung Geschiebehaushalt) und der künstlichen Wanderhindernisse für Fische (Wiederherstellung der Fischwanderung) umzusetzen. Das Neukonzessionsverfahren sowie die Verfahren für die Restwassersanierung und der Sanierung der Wasserkraft sind drei eigenständige Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Fristen.

Im Unterschied zur Konzessionserneuerung, welche die Nutzung der Muota ab Ende der laufenden Konzession (2030) regelt, sind die Sanierungsmassnahmen Pflichten der laufenden Konzession (bis 2030). Aufgrund der diversen gegenseitigen Abhängigkeiten und um die Wirkung der Massnahmen gesamthaft sicherzustellen, sind die drei Verfahren inhaltlich und zeitlich zu koordinieren. Es ist unter Berücksichtigung aller Interessen gesamthafte Lösung für die Muota zu finden. In Absprache mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) werden die Sanierungsmassnahmen nach erfolgter abschliessender Anhörung bei Kanton und Bund im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Bezirk (Restwassersanierung) respektive den Kanton (Sanierung Wasserkraft) verfügt. Dabei werden auch die Umsetzungsfristen festgelegt. Die Massnahmenverfügungen werden, wie es bei behördlichen Verfügungen üblich ist, zu gegebener Zeit öffentlich aufgelegt. Die Berichte zur Restwassersanierung und Sanierung Wasserkraft (Variantenstudien, Machbarkeitsstudien) sowie die Vorprüfung des BAFU zur Verhältnismässigkeit sind dem Auflagedossier beigelegt und dienen als Orientierungshilfen. (ebs)