Änderung der Lex Koller: Vernehmlassung

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller), die sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft sollen vor ausländischen Übernahmen geschützt werden.
03.11.2021

Das ist eine Medienmitteilung der UREK-N – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Der von der Kommission erarbeitete Vorentwurf unterstellt die strategischen Energie-Infrastrukturen der Lex Koller, um sie vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Die Vorlage ist im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.498 entstanden und mit 15 zu 9 Stimmen verabschiedet worden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erklärt den Erwerb von Energie-Infrastrukturen durch Personen im Ausland als bewilligungspflichtig. Dadurch wird die Lex Koller ausgeweitet: Neben den Grundstücken sollen neu auch Energie-Infrastrukturen unter die Lex Koller fallen. Als «strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft» definiert die Kommission Wasserkraftwerke, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, das Stromnetz sowie Kernkraftwerke.

Aus Sicht der Kommission besteht ein fundamentales öffentliches Interesse, dass strategisch sensible energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen, denn sie sind für die Versorgung und Sicherheit des Landes zentral. Zudem würden ausländische Übernahmen inländische Investitionen verdrängen. Auch das Abfliessen von Renditen ins Ausland erachtet die Kommission als problematisch, weil Energie-Infrastrukturen oft mit Staatsmitteln gestützt werden. Aus diesen Gründen will die Kommission erreichen, dass Verkäufe strategischer Infrastrukturen der Energiewirtschaft ins Ausland nur noch unter eng definierten Bedingungen zugelassen sind.

Die Kommissionsminderheit lehnt die Änderung der Lex Koller ab, weil sie diese nicht für zielführend hält. Sie problematisiert den Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und weist auf Umgehungsmöglichkeiten hin.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 17. Februar 2022 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht EGBA zuzustellen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Internetseite der Kommission (parlament.ch > Organe > Sachbereichskommissionen > UREK > Berichte und Vernehmlassungen > 16.498: Vernehmlassungsunterlagen) abgerufen werden. (parlament)