News

Quartalsscharfe Stromkennzeichnung: Praxistaugliche Lösungen für die Strombranche

22.10.2026
Ab 1. Januar 2027 werden Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung quartalsweise statt jährlich zugeordnet. Dies fördert zwar die Transparenz, bedingt aber auch eine komplexere Elektrizitätsbuchhaltung und mehr administrativen Aufwand der kennzeichnungspflichtigen Stromlieferanten. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat sich im Austausch mit dem BFE und Pronovo für eine praxistaugliche Umsetzung eingesetzt und begrüsst, dass Vereinfachungen aufgenommen wurden. Zusätzlich erarbeitet er ein Handbuch zur Unterstützung der Branche.

Die Stromkennzeichnung informiert Endkundinnen und Endkunden darüber, aus welchen Energiequellen ihr Strom stammt und ob dieser in der Schweiz oder im Ausland produziert wurde. Diese Angaben müssen die Stromlieferanten mindestens einmal pro Jahr zusammen mit der Stromrechnung offenlegen.

Was sich ab 2027 ändert

Ab 1. Januar 2027 muss die Herkunft des Stroms zeitlich genauer mit dem Verbrauch übereinstimmen. Neu werden Herkunftsnachweise (HKN) für die Stromkennzeichnung quartalsscharf zugeordnet. Daher muss auch die Entwertung von Herkunftsnachweisen quartalsscharf erfolgen. Dafür müssen die kennzeichnungspflichtigen Unternehmen eine quartalsweise Elektrizitätsbuchhaltung führen. Die Pflicht zur Mitteilung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher bleibt unverändert: Sie müssen weiterhin einmal pro Kalenderjahr über die Stromkennzeichnung informiert werden.

Verlässliche Grundlagen für die Strombranche

Damit die Unternehmen diese Umstellung bewältigen können, brauchen sie rechtzeitig verfügbare Informationen, beispielsweise den Anteil der ihnen zugeteilten HKN aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Zudem ist ein funktionierendes Herkunftsnachweissystem zwingend nötig. Der VSE hat sich deshalb in den vergangenen Monaten im Austausch mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und Pronovo für praxistaugliche Vereinfachungen engagiert.

Ein zentraler Punkt war der Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen, der bei der Stromkennzeichnung zu berücksichtigen ist. Ursprünglich war vorgesehen, weiterhin den jährlichen Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen zu verwenden. Da die Herkunftsnachweise ab dem Lieferjahr 2027 jedoch quartalsscharf entwertet werden müssen, hätten diese unterschiedlichen Bezugszeiträume zusätzlichen Aufwand verursacht. Der VSE hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass auch der Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen quartalsweise publiziert und für die Stromkennzeichnung verwendet wird und begrüsst, dass diese Lösung nun umgesetzt wird.

Ebenso wichtig für die praktische Umsetzung: die publizierten quartalsweisen Anteile an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen werden rückwirkend nicht mehr verändert. Die Unternehmen erhalten damit frühzeitig eine verlässliche Berechnungsgrundlage und müssen keine nachträglichen Anpassungen vornehmen.

Übergangslösung gibt der Branche mehr Zeit

Die Verwendung des quartalsweisen Anteils an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen für die Stromkennzeichnung erleichtert die Umsetzung der quartalsscharfen Stromkennzeichnung, erfordert aber zunächst Anpassungen in den Abläufen der Unternehmen. In Abstimmung mit dem BFE wurde deshalb zusätzlich eine pragmatische Übergangslösung gefunden: Für das Lieferjahr 2027 können die kennzeichnungspflichtigen Unternehmen wählen, ob sie bereits den quartalsweisen Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen oder noch den jährlichen Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen verwenden. Diese Wahlmöglichkeit gibt ihnen mehr Zeit, ihre Abläufe anzupassen. Ab dem Lieferjahr 2028 müssen alle kennzeichnungspflichtigen Unternehmen den quartalsweisen Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen verwenden.

Die Übergangslösung betrifft ausschliesslich die Wahl, ob der jährliche oder der quartalsweise Anteil an zugeteilten HKN aus KEV-Anlagen bei der Stromkennzeichnung eingesetzt wird. Die Anforderungen an die quartalsweise Elektrizitätsbuchhaltung und die quartalsscharfe Entwertung der Herkunftsnachweise gelten bereits für das Lieferjahr 2027.

VSE stösst Verbesserungen am Herkunftsnachweissystem an

Neben den regulatorischen Fragen hat der VSE im Austausch mit Pronovo auch den Handlungsbedarf beim bestehenden Herkunftsnachweissystem SHKN 1.0 aufgezeigt und sich für entsprechende Verbesserungen eingesetzt. Im Zentrum standen die Anforderungen an eine verlässliche, effiziente und praxistaugliche Verarbeitung der Herkunftsnachweise.

Im Zusammenhang mit der quartalsscharfen Stromkennzeichnung entwickelt Pronovo gezielt das Reporting-Tool als Teil des Strom-HKN-Systems hinsichtlich Performance und Benutzerfreundlichkeit weiter. Die neuen Funktionen werden mit ausgewählten Unternehmen getestet. Die bisherigen Rückmeldungen sind positiv und zeigen, dass die vom VSE eingebrachten Anforderungen berücksichtigt werden.

Handbuch unterstützt die Umsetzung

Um die Branche bei der Umsetzung der quartalsscharfen Stromkennzeichnung zu unterstützen, erarbeitet der VSE derzeit ein Handbuch. Das VSE Handbuch «Quartalsweise Zuordnung der Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung» bietet den kennzeichnungspflichtigen Stromlieferanten Anleitungen für die Ermittlung der Quartalsproduktion bei Produzenten ohne intelligente Messsysteme sowie für die Ermittlung des Quartalsverbrauchs bei Endverbraucher:innen ohne intelligente Messsysteme. Es wird im November 2026 publiziert.

Analytics settings

We use Google Analytics to measure website usage without advertising personalization. Analytics cookies are enabled by default for visitors in Switzerland unless you previously declined. Elsewhere, they remain disabled until you enable them. You can change your choice here. This choice applies to this browser; the page will reload.