Inwiefern kommt diese Entwicklung unter den aktuellen Rahmenbedingungen voran?
Michael Frank: Sie kommt schleppend voran – um es noch schön zu sagen. Geht es mit den aktuellen Rahmenbedingungen in diesem Tempo weiter, erreichen wir die erwähnten Ziele anstatt in angestrebten knapp 30 Jahren erst in 100 Jahren. Die Abwägung zwischen Schutz und Nutzung ist zentral. Doch den Schutz des Klimas durch Elektrifizierung gibt es nicht ohne einen schnelleren und pragmatischeren Zubau inländischer Erneuerbarer. Strom-Importe allein werden es nicht richten. Im Jahr 2035 droht uns im Winter eine Importabhängigkeit von bis zu 40% des Verbrauchs. Unsere europäischen Strom-Handelspartner kämpfen aber genauso vehement um die konkrete Umsetzung der Energiewende. Will heissen: Unsere Importsicherheit nimmt in Zukunft eher ab. Es geht neben dem Klima also auch um unsere unmittelbare Stromversorgungssicherheit. Dafür brauchen wir alpine Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, das Netz sowie mehr Effizienz.
Ursula Schneider Schüttel: Durch die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Girod (Überbrückungslösung bis zur umfassenden Revision der Energiegesetzgebung) werden Förderlücken vermieden und Investitionen in die erneuerbaren Energien im Interesse der Versorgungssicherheit weiterhin unterstützt. Dies gibt den Investoren Sicherheit und sollte den weiteren Ausbau ermöglichen. Allerdings wurde in der parlamentarischen Debatte die Verknüpfung von Investitionshilfen mit dem Gewässerschutz abgelehnt, d.h. die Berücksichtigung des Naturschutzes stellt immer noch eine Herausforderung dar. Die Einsicht, dass eine nachhaltige Förderung der erneuerbaren Energien den Schutz der Ökosysteme zu berücksichtigen hat, ist noch zu wenig ersichtlich.
Frank Krysiak: Die Entwicklung kommt in den meisten Bereichen voran, aber eher langsam. Sowohl der Ausbau erneuerbarer Energien als auch der Ersatz fossiler Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Mobilität gehen nicht so rasch voran, dass ein Erreichen der Ziele der Klimapolitik sicher erscheint. Insbesondere ist seit der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes im Juni 2021 die eigentlich dringend notwendige Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen nicht gesichert. Dies gilt für die Ausweitung der CO2-Bepreisung sowie für die Förderung erneuerbarer Energien. Zudem ist mit dem Entscheid des Bundesrates zum Institutionellen Rahmenabkommen die Einbettung der Schweiz in die europäischen Energie- (insbesondere Strom-) Märkte nicht mehr gesichert, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen könnte.
In zahlreichen Einzelfällen prallen Naturschutz und energetische Nutzung aufeinander. Müssen wir mit diesem Widerspruch leben oder lässt sich das Dilemma lösen?
Michael Frank: Es lässt sich lösen, wenn Partikularinteressen in den Hintergrund und das grosse Ganze, nämlich Klimaschutz dank Elektrifizierung und Effizienzgewinnen, in den Vordergrund rücken. Wichtig ist nun, dass die als Gegenvorschlag zur Initiative konzipierte Revision des Raumplanungsgesetzes als Chance genutzt wird, um bestehende Blockaden aufzuheben und den raumplanerischen Grundstein für den Zubau der einheimischen Erneuerbaren zu legen. Die Raumplanung muss verstärkt frühzeitig die verschiedenen Nutzungsinteressen im Bau- und Nichtbaugebiet aufeinander abstimmen. Sodann muss die Bewilligungsfähigkeit der Anlagen für die erneuerbare Energieversorgung sichergestellt und damit die Rechts- und Planungssicherheit verbessert werden. Konkret müssen insbesondere die Verfahrensdauern massiv gestrafft werden. Die Branche ist bereit, ihre zentrale Rolle für die Dekarbonisierung zu spielen. Strom ist die Energie der Zukunft.
Ursula Schneider Schüttel: Technisch ist vieles lösbar, daher ist ein «Leben mit dem Widerspruch» die letztmögliche Variante. Wir müssen akzeptieren, dass Nutzung und Schutz miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Die Klimakrise kann und darf nicht auf Kosten der Biodiversität gelöst werden. Mit frühzeitigem Einbezug der Naturschutz-Organisationen in die Planung können gangbare Wege gesucht und gefunden werden. Zusätzliche Kosten aufgrund von Schutzmassnahmen für die betroffene Tier- und Pflanzenwelt müssen in Kauf genommen werden, wobei sich die Frage stellt, wer diese bezahlt. Wenn die erneuerbaren Energien mit Bundesgeldern gefördert werden, so sollen dafür auch Massnahmen zugunsten der Natur verlangt (und allenfalls zusätzlich unterstützt) werden können.