Das Gesamtinteresse der Gesellschaft erfordert auch künftig Eingriffe in die Umwelt
Der Wunsch der Biodiversitätsinitiative und des Gegenvorschlags, die Flächen von Schutz- und Schongebieten zu erweitern, steht jedoch in einem Konflikt zu den Zielen der Energie- und Klimastrategie und einer sicheren und nachhaltigen Stromversorgung.
Für eine Energieversorgung basierend auf erneuerbaren Energien braucht es einerseits Erzeugungsanlagen, Speicher und die notwendige Netzinfrastruktur zur Erschliessung dieser Anlagen sowie der Verbrauchsstätten, und andererseits die dafür geeigneten Standorte. Diese Standorte können nicht beliebig gewählt werden, sondern hängen vom jeweiligen örtlichen Energieangebot ab – Flussläufe, Windaufkommen, Anfall von Biomasse, Sonneneinstrahlung. Zudem besteht eine gesetzliche Pflicht, alle Produktionsanlagen und Verbrauchsstätten mit der notwendigen Netzinfrastruktur zu erschliessen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung der Energieversorgung wird daher dazu führen, dass der Flächenbedarf der Energie-Infrastruktur inner- und ausserhalb von Siedlungsgebieten zunimmt. Auch eine Energieversorgung allein mit erneuerbaren Energien ist somit nicht ohne Umwelteingriffe möglich.
Um das Ziel der Klimaneutralität ab 2050 zu erreichen, schätzen die Energieperspektiven 2050+ des Bundes, dass sich die Produktion aus den erneuerbaren Energien Photovoltaik, Windenergie, Biomasse und Geothermie bis 2050 verzehnfachen muss. Der Hauptteil dieses Zubaus wird auf die Photovoltaik entfallen. Gerade für den Winter wird es jedoch alle erneuerbaren Energien brauchen, inklusive Windenergie, Biomasse, alpine Photovoltaik und Wasserkraft. Nur so kann die Versorgungssicherheit durch einen angemessenen Anteil an Produktion im Inland sichergestellt werden. Die Wasserkraft bildet heute und auch in Zukunft das Rückgrat der erneuerbaren Energieversorgung der Schweiz und erbringt insbesondere auch unverzichtbare Speicher- und Flexibilitätsleistungen. Die Energieperspektiven 2050+ unterstellen daher auch für die Wasserkraft im Jahr 2050 eine Mehrproduktion von rund 10 %. Dabei wird allein der Erhalt der bestehenden Produktion zur Herausforderung, da erhebliche Produktionsverluste bei den bestehenden Anlagen zu kompensieren sind, die durch die Erhöhung der Restwassermengen entstehen.
Es braucht eine übergeordnete Güterabwägung
Die aktuelle politische Diskussion ist geprägt von Auseinandersetzungen zwischen Akteuren, welche den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Fokus haben, und solchen, welche die wirtschaftliche Nutzung der verfügbaren natürlichen Ressourcen anstreben. Diese Auseinandersetzungen dürften sich angesichts des zunehmenden Spannungsfelds zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen weiter verschärfen, solange sie nicht auf politischer Ebene im Rahmen einer übergeordneten Güterabwägung beigelegt werden.
Heute wird die Güterabwägung erst am konkreten Projekt und in jedem Einzelfall vorgenommen. In vielen Fällen können zwischen den Projektanten, den lokalen Behörden und den lokalen Organisationen nur zum Preis von jahrelangen Verhandlungen und Verfahren praktikable Lösungen gefunden werden. Die Klärung von grundlegenden Interessenskonflikten wird heute implizit an die Gerichte delegiert. Dies kann nicht im Interesse einer zügigen Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes sein und bedarf einer grundsätzlichen politischen Klärung.
Die übergeordneten Interessen am Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und am Schutz des Klimas sind gemeinsam mit anderen, ebenfalls im nationalen Interesse liegenden Aufgaben in einer vorgängigen politischen Güterabwägung ausgewogen zu berücksichtigen. Diese Güterabwägung ist durch eine gemeinsame Strategie auf Bundesebene zu klären und mit verbindlichen Vorgaben zu konkretisieren. So kann für alle Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.
Die klima- und energiepolitischen Interessen sowie das Interesse an einer sicheren Energieversorgung sind dabei immer als mindestens gleichwertig mit dem Interesse am Schutz der Biodiversität zu betrachten und miteinzubeziehen. Im Interesse einer erneuerbaren Energieversorgung müssen Eingriffe in die Umwelt möglich bleiben. Nur so kann die Energieversorgung zum Klimaschutz und den natürlichen Lebensgrundlagen und damit der Biodiversität entscheidend beitragen.