Der VSE begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Energiegesetzes zur Umsetzung der Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum». Die Vorlage verlangt, dass der Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos beim eigenen Parkplatz auch für Mieterinnen und Mieter sowie Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer erleichtert wird. Mit der Vorlage schafft der Bund einen Anspruch auf die Erstellung der notwendigen Grundinstallation für Ladestationen in Mehrparteiengebäuden. Ziel ist es, den Ausbau der Elektromobilität in der Schweiz voranzutreiben.
Aus Sicht des VSE ist die Stossrichtung der Vorlage richtig. Die Elektromobilität spielt eine zentrale Rolle beim Umbau des Energiesystems und bei der Dekarbonisierung des Verkehrs. Die vorgeschlagene Regelung schafft wichtige Voraussetzungen, damit mehr Menschen auf elektrische Mobilität umsteigen können. Es sind jedoch Anpassungen erforderlich, um die Netzverträglichkeit und Zukunftsfähigkeit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.
Ladeinfrastruktur intelligent und netzdienlich gestalten
Damit der Ausbau der Ladeinfrastruktur effizient erfolgt, sollte aus Sicht des VSE von Beginn an auf eine intelligente Steuerung gesetzt werden. Besonders bei mehreren Ladepunkten hinter einem gemeinsamen Netzanschluss trägt ein Energie- und Lastmanagementsystem dazu bei, Lastspitzen zu vermeiden, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu optimieren und bestehende Netzkapazitäten effizient zu nutzen. Der VSE schlägt deshalb vor, die gesetzlichen Bestimmungen so zu präzisieren, dass ein Energie- und Lastmanagement dort installiert wird, wo dies aufgrund der Anzahl Ladepunkte oder der technischen Verhältnisse erforderlich ist.
Kommunikationsfähige und steuerbare Ladestationen sicherstellen
Zudem regt der VSE an, die Anforderungen an Ladestationen genauer zu definieren. Diese sollen nicht nur mit der Grundinstallation kompatibel sein, sondern auch über die notwendige Kommunikationsfähigkeit und technische Steuerbarkeit verfügen. Dies schafft die Grundlage für zukünftige Anwendungen wie dynamische Tarife, Flexibilitätsmärkte oder bidirektionales Laden. Gleichzeitig betont der VSE, dass die technische Steuerbarkeit keine zusätzlichen Zugriffsrechte für Netzbetreiber oder Dritte begründet.
Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Elektromobilität
Für den VSE steht fest: Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss rasch vorangetrieben werden. Mit den vorgeschlagenen Präzisierungen kann sichergestellt werden, dass neue Ladeeinrichtungen nicht nur den aktuellen Bedürfnissen entsprechen, sondern auch den Anforderungen eines zunehmend dezentralen und flexiblen Energiesystems gerecht werden. So wird die Elektromobilität gestärkt und gleichzeitig ein effizienter Netzbetrieb unterstützt.