Wasserzins: Zeit für neue Wege

Die Wasserkraft ist und bleibt das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung. Das haben die Energieperspektiven 2050+ des BFE klar und deutlich unterstrichen. Unter den heutigen Bedingungen wird die Wasserkraft aber zur Verliererin. Wir müssen sie endlich für die ökonomische Realität des 21. Jahrhunderts rüsten. Eine Meinung von VSE Direktor Michael Frank.
16.03.2021

Unsere mit Abstand wichtigste einheimische Ressource steht vor einer mehrfachen Herausforderung: Sie muss sich erneuern, und sie muss mengenmässig zulegen, um den Zielen der Schweiz für eine Versorgung mit erneuerbarer Energie gerecht zu werden, vor allem im Winter. Gleichzeitig muss sie mit unterschiedlichen Anliegen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes klarkommen und konstruktive Ansätze für nachhaltige Lösungen finden. Bei alledem muss sie wirtschaftlich bleiben, um an internationalen Märkten bestehen zu können. Dabei ist der Wasserzins einer der grossen ungelösten Knackpunkte.

Seit Jahren wird um den Wasserzins gerungen. Die Diskussion hat aber bisher in die Sackgasse geführt: Seit Jahren wurden verschiedene Ansätze diskutiert – und allesamt verworfen. Das Parlament hat sich damit begnügt, das delikate Geschäft auf die lange Bank zu schieben und ein über hundertjähriges Regime mit der heutigen Preisbildung für weitere lange Jahre zu zementieren. Dieser politische Stillstand bedeutet für die Wasserkraft einen wachsenden Schaden, den die Schweiz nicht in Kauf nehmen kann. Während am Markt volatile Preise den Ton angeben, verursacht dieses starre Regime unverändert hohe und fixe Wasserzinsen, die im Schnitt einen Viertel der Gestehungskosten ausmachen. Eine derart hohe Abgabebelastung ist ein Klotz am Bein und steht im internationalen Vergleich in keinem Verhältnis.

Es ist allerhöchste Zeit, neue Denkansätze in die Diskussion zu bringen und dabei neue Wege zu beschreiten. Ganz bei null anzufangen, ist freilich nicht nötig. Es reicht, das Umfeld der Wasserkraft etwas näher anzuschauen.

Der Wasserzins ist konsequent in den kantonalen Kontext einzuordnen. Den Kantonen soll die Kompetenz zukommen, den Wasserzins und seine Höhe selbst zu gestalten.

In den nächsten Jahrzehnten steht für die grosse Mehrheit der Kraftwerke der Heimfall an. Die Konzessionserneuerung ist das entscheidende strategische Momentum für den Weiterbetrieb der Kraftwerke. Denn sie erfordert eine Einigung zwischen den kantonalen Behörden, die die Wasserrechte verleihen, und den bisherigen Betreibergesellschaften und setzt weitreichende Entscheidungen über Investitionen, den Wert der Anlagen und die künftigen Betriebsbedingungen voraus. Die Kantone stellen dabei die ökonomischen, ökologischen und eigentumsrechtlichen Weichen für den Weiterbetrieb der Kraftwerke. Dies ist gerade für die grossen Wasserkraftkantone derart zentral, dass sie entsprechende Strategien festgelegt haben. An den Kantonen führt somit bei der Wasserkraft kein Weg vorbei. Und genau diesen Weg gilt es auch mit dem Wasserzins zu beschreiten.

Wechselwirkungen und Synergien

Der Wasserzins ist konsequent in den kantonalen Kontext einzuordnen. Den Kantonen soll die Kompetenz und die Verantwortung zukommen, den Wasserzins und seine Höhe selbst zu gestalten und ihn in ein Gleichgewicht zu bringen mit den anderen strategischen Wasserkraft-Entscheiden. So können die kantonalen Strategien eine ganzheitliche Herangehensweise wählen und die Wechselwirkungen und Synergien der wasserkraftrelevanten Entscheide aus Heimfall, Konzessionsmanagement und Wasserzins berücksichtigen.

Wir bewegen uns in einer Zeit, in der im Energiesektor kaum ein Stein auf dem anderen bleiben wird, in der die Energieversorgung umstrukturiert, elektrifiziert, dezentralisiert und flexibilisiert und zugleich sowohl auf kontinentale wie lokale Märkte ausgerichtet wird. Dem muss die Regulierung folgen, und sie darf sich nicht an anachronistische Lösungen aus vergangenen Zeiten klammern, ungeachtet der Realitäten. Ein «weiter» wie bisher ist keine Option. Es braucht neue Wege.

Michael Frank, Direktor VSE

Dieser Beitrag erschien als Gastkommentar in der NZZ vom 15. März