Der VSE unterstützt die Stossrichtung der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 und begrüsst ausdrücklich das Bekenntnis zur Förderung der Nutzung der Erneuerbaren, zur Energieeffizienz, zu beschleunigten Bewilligungsverfahren insbesondere im Netzausbau sowie die Gleichstellung der Nutz- mit den Schutzinteressen bei verstärkter Nutzung der erneuerbaren Energien.
Nachbesserungen gefordert
Der Umbau des gesamten Energiesystems bedingt die Betrachtung sämtlicher Energieträger und Anwendungsarten, mit der sich die Schweiz versorgt. Konkret fordert der VSE:
- Die Versorgung ist mit einem zeitlich abgestimmten Ausbau von Produktion, Netz und Speicherung zu sichern. Derzeit fehlt ein entsprechender integraler regulatorischer Rahmen, das beeinträchtigt die Investitionssicherheit.
- Die Kosten des Stromnetzes dürfen nicht entsolidarisiert werden. Die Umverteilung zu Lasten einzelner Verbrauchergruppen beim Tragen der Kosten ist zu verhindern.
- Die Gesamtenergieeffizienz ist nach dem Verursacherprinzip zu fördern. Initiativen des VSE und Massnahmen der Stromversorger sind weiterzuführen und auszubauen. Die Zielvereinbarungen sind auf KMU auszuweiten.
- Das KEV-System ist zu entbürokratisieren, und anstelle einer Förderung nach dem Prinzip «produce and forget» sind Anreize für eine nachfragegerechte Stromproduktion mit Erneuerbaren zu schaffen. Jene Produktionsarten sind mittels KEV bevorzugt zu fördern, welche sich einerseits nach der zeitlich unterschiedlichen Nachfrage richten, andererseits möglichst viele Kilowattstunden pro Förderfranken generieren. Der VSE fordert ein einfaches, transparentes und effizientes Fördersystem und dabei insbesondere die Reduktion der Anzahl Fördersätze.
- Der VSE spricht sich aus klimapolitischen Überlegungen gegen die Subventionierung fossiler Energien aus und fordert gleich lange Spiesse für WKK und Gaskombikraftwerke.
VSE-Alternativvorschlag zum Einsparquotenmodell
Die Energieeffizienz soll durch Weiterführung und Anpassung bestehender und bewährter Instrumente erhöht werden, basierend auf dem Verursacherprinzip. Die bewährten Zielvereinbarungen sollen auf den Strombereich von KMU ausgedehnt werden: Unternehmen mit einem Verbrauch von 100 bis 500 Megawattstunden pro Jahr sollen sich zur Reduktion des Energieverbrauchs verpflichten. Weiter schlägt der VSE Wartungsvorschriften für grosse energieverbrauchende Geräte vor; dies in Anlehnung an die Wartungsvorschriften bei Heizungen und Automobilen (Abgasprüfung). In Betracht fallen beispielsweise Optimierungen der Wirkungsgrade bei Geräteeinstellungen, der Ersatz von abgenutzten mechanischen Teilen und Dichtungen, oder auch eine Prüfung hinsichtlich Reinhaltung und Pflege.
Im Weiteren weist der VSE im Hinblick auf eine ausreichende und sichere Stromversorgung auf die Bedeutung des Stromabkommens mit der EU hin. Er fordert die Politik auf, sich für eine rasche Weiterbehandlung des Dossiers einzusetzen, da der EU-Binnenmarkt ab 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Der VSE wird weiterhin an der Konkretisierung der neuen Energiepolitik konstruktiv mitwirken und hat sich in den letzten Monaten entsprechend eingebracht. Dafür stehen die Erstellung der umfassenden Studie „Wege in die neue Stromzukunft“ sowie die aktive Mitwirkung in den Arbeitsgruppen des Bundes. (vse)