Nationalrat will solidarische und verursachergerechte Aufteilung der Netzkosten sicherstellen

Der Nationalrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Recht auf Verbrauch des selber produzierten Stroms im Energiegesetz zu verankern (Eigenverbrauchsreglung). Anlässlich der Debatte wurde seitens Nationalrat und Bundesrätin Leuthard anerkannt, dass die beschlossene Regelung zu einer Entsolidarisierung bei der Aufteilung der Netzkosten zulasten von Stromkonsumenten ohne eigene Produktion führt. Beide haben ihren Willen bekundet, das Problem im Rahmen des Gesetzespakets zur Energiestrategie 2050 zu lösen. Der VSE hat sich von Beginn für eine solidarische und verursachergerechte Aufteilung zwischen sämtlichen Stromkonsumenten eingesetzt und nimmt deshalb die gemachten Zusagen mit Genugtuung zur Kenntnis.
14.03.2013

Der Nationalrat hat an seiner heutigen Sitzung die parlamentarische Initiative 12.400 (UREK-NR) „Freigabe der Investitionen für erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ verabschiedet. Sie verankert unter anderem das Recht auf Verbrauch des selber produzierten Stroms im Energiegesetz, was vom VSE ausdrücklich unterstützt wird. Dank eines Einzelantrages von Nationalrat Urs Gasche kamen auch die negativen Auswirkungen der Regelung eingehend zur Sprache. Indem sich Eigenproduzenten inskünftig nur noch im Umfang des aus dem Netz bezogenen Stroms an den Netzkosten beteiligen müssen, wird die solidarische und verursachergerechte Aufteilung der Netzkosten zwischen sämtlichen Konsumenten ausgehebelt.


Eine Vorzugsbehandlung von Eigenproduzenten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Eigenverbrauch führt nämlich nicht zu tieferen Netzkosten, weil das Netz immer auf den maximal möglichen Strombezug ausgelegt werden muss, z.B. bei Produktionsausfall wegen fehlender Sonne. Ebenso muss das Netz die gesamte Einspeisung der Eigenproduzenten übernehmen können, falls kein Bedarf für Eigenverbrauch besteht. 

Nationalrat und Bundesrätin Leuthard haben das Problem der Entsolidarisierung anerkannt und ihren klaren Willen zu dessen Lösung im Rahmen des Gesetzespakets zur Energiestrategie 2050 bekundet. Der VSE nimmt diese Willenserklärung mit Befriedigung zur Kenntnis. Er wird sich bei der Lösungsfindung aktiv einbringen. (vse)