Der Nationalrat hat an seiner heutigen Sitzung die parlamentarische Initiative 12.400 (UREK-NR) „Freigabe der Investitionen für erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ verabschiedet. Sie verankert unter anderem das Recht auf Verbrauch des selber produzierten Stroms im Energiegesetz, was vom VSE ausdrücklich unterstützt wird. Dank eines Einzelantrages von Nationalrat Urs Gasche kamen auch die negativen Auswirkungen der Regelung eingehend zur Sprache. Indem sich Eigenproduzenten inskünftig nur noch im Umfang des aus dem Netz bezogenen Stroms an den Netzkosten beteiligen müssen, wird die solidarische und verursachergerechte Aufteilung der Netzkosten zwischen sämtlichen Konsumenten ausgehebelt.
Eine Vorzugsbehandlung von Eigenproduzenten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Eigenverbrauch führt nämlich nicht zu tieferen Netzkosten, weil das Netz immer auf den maximal möglichen Strombezug ausgelegt werden muss, z.B. bei Produktionsausfall wegen fehlender Sonne. Ebenso muss das Netz die gesamte Einspeisung der Eigenproduzenten übernehmen können, falls kein Bedarf für Eigenverbrauch besteht.
Nationalrat und Bundesrätin Leuthard haben das Problem der Entsolidarisierung anerkannt und ihren klaren Willen zu dessen Lösung im Rahmen des Gesetzespakets zur Energiestrategie 2050 bekundet. Der VSE nimmt diese Willenserklärung mit Befriedigung zur Kenntnis. Er wird sich bei der Lösungsfindung aktiv einbringen. (vse)