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Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche

Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.

Spotlight Wasserkraft

Wasserkraft bleibt die tragende Säule im Schweizer Energiesystem. Das Potenzial zum Ausbau ist zum grossen Teil schon ausgeschöpft. Das trifft vor allem auf die Laufwasserkraft zu. Bei der Speicherwasserkraft sieht es jedoch anders aus.

Spotlight Alpine PV und Wind

Energie aus Sonne und Wind spielt in der Schweizer Energieversorgung eine zunehmend wichtige Rolle. Um Emissionsziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit – speziell im Winter – zu erhöhen, muss bis 2050 ein signifikanter Anteil des Energiebedarfs der Schweiz aus Sonnen- und Windenergie stammen.

Spotlight Wasserstoff

Die Ergebnisse der «Energiezukunft 2050» zu Wasserstoff zeigen, dass dieser Energieträger in der Schweiz nicht nur einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten kann, sondern auch zur Versorgungssicherheit im Winter.

Spotlight Elektromobilität

Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist alternativlos, wenn die Schweiz ihre Klimaziele erreichen will. Die Elektromobilität wird die Strassen der Zukunft dominieren. Elektrizität wird Benzin und Diesel bis ins Jahr 2050 verdrängt haben.