Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz. Teil «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
VSE-Stellungnahme: Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN). 14.5.2014, pdf
Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
Der VSE unterstützt die Entwicklung von Smart Metering und ist der Meinung, dass der vermehrte Einsatz von intelligenten Zählern eine interessante Option darstellt. Mit intelligenten Zählern können Lastgänge aufgezeichnet werden, die etwas über das Verhalten von Personen aussagen, und deshalb als Personendaten gelten. Deshalb muss sichergestellt werden, dass der Datenschutz gewährleistet ist.
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Die Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh sollen, sobald sie in den Markt eingetreten sind, ihre Strombeschaffung nur noch zu marktorientierten Preisen tätigen können und nicht mehr in die geschützte Grundversorgung zurückkehren können ("einmal frei, immer frei").
Pöyry Management Consulting AG Angebot von und Nachfrage nach Elektrizität, Versorgungssicherheit und Preiseffekte: Sumulation der Szenarien bis 2050 - Wechselwirkungen von Flexibilität und Versorgungssicherheit und deren Kosten 2012, pdf
Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Richtlinien und Anforderungen zur Durchführung einer Datensicherheitsprüfung für intelligente Messsysteme bei Endverbrauchern mit Empfehlungen für den sicheren Betrieb.
Empfehlung für Netzbetreiber zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Spannungsqualität im eigenen Netz zwecks Einhaltung der Normen und zum Erkennen von kritschen Netzpunkten.
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
Eine nachhaltige und zuverlässige Stromversorgung kann besser mit einer Grundversorgung, die sich an den Marktpreisen orientiert, sichergestellt werden.
Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Die Empfehlung konkretisiert bei neu zu erstellenden elektrischen Anlagen mit Isolier- oder Hydraulikflüssigkeit, sowie bei wesentlichen Umbauten die baulichen und technischen Vorrichtungen zum Schutze der Gewässer.
Umsetzungsdokument zum Elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Strommarktakteuren. Die Beispieldaten zur Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/e-invoice-examples
Die Netzkosten sollten möglichst verursachergerecht (d.h. auf Basis der Leistung) an die Endverbraucher verrechnet werden. Die Netzbetreiber sollen aber die Freiheit haben, basierend auf den lokalen Gegebenheiten die richtigen Anreize setzen zu können.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Ein Team von 50 Branchenvertretern hat drei mögliche Wege in die Stromzukunft beschrieben. Basierend auf intensiven Arbeiten der Branche und externen Studien.Alle drei Szenarien gehen davon aus,dass die existierenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Studie fokussiert auf diejeweilige Entwicklung der Nachfragenach Elektrizität und auf den Ausbauder Stromproduktion aus erneuerbaren und anderen Energieträgern und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Stromversorgung. 2012, pdf
Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit