Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.
Dieser Netzzustand ist im TC definiert.
Definition der Genauigkeit der Messapparate.
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Es werden die drei Zustände Not-Zustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau-Zustand unterschieden. Diese Netzzustände sind im Transmission Code definiert.
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.
Liegt vor, wenn eine Störung zu einer Spannungslosigkeit grosser Teile oder des gesamten schweizerischen Übertragungsnetzes führt. Es dient auch als Schlüsselwort zur Information der Akteure, damit diese entsprechend vorbereitete Massnahmen einleiten
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Ein Händler beschafft Energie und/oder Herkunftsnachweise von Lieferanten, anderen Händlern oder der Strombörse und gibt diese an weitere Händler, an die Strombörse oder an Lieferanten weiter.
Messgerät, dessen Messdaten im Normalfall für die Abrechnung verwendet werden.
Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen...
Der Kostenwälzung wird der gemessene Leistungsbezug des Vorjahres zugrunde gelegt. In diesem Verfahren werden die Leistungsmaxima pro Kundengruppe je Netzebene ermittelt.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.
Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.
Engpassleistung von Erzeugungs- oder Übertragungsanlagen oder anderen elektrischen Anlagen, ausgedrückt in Megawatt [MW] für Wirkleistung oder Mega-Volt-Ampere-Reaktiv [Mvar] für Blindleistung.
Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.