Politische Feder

Mehr Tempo für das Verteilnetz

06.10.2026
Am 2. Oktober hat das Parlament in der Schlussabstimmung der Herbstsession den «Netzexpress» verabschiedet. Das neue Gesetz bringt einfachere und schnellere Verfahren für den Ersatz und Neubau von Anlagen des Stromnetzes, insbesondere auch des Verteilnetzes. Was genau sich für die Netzbetreiber dabei ändert, erläutert Jan Flückiger, Leiter Public Affairs beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE).

Dieser Beitrag ist am 2. Oktober 2026 auf energate erschienen und wird unverändert wiedergegeben.

Zum Originalbeitrag auf energate

Als der Bundesrat im Mai 2025 die Vorlage zur «Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze», den so genannten «Netzexpress», präsentierte, hatte er vor allem eine Vereinfachung der Verfahren für das Übertragungsnetz im Fokus. Der VSE hat dieses Ziel stets unterstützt, allerdings von Beginn an darauf hingewiesen, dass die Herausforderungen, die mit der Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung auf uns zukommen, ebenso sehr, wenn nicht sogar noch stärker, das Verteilnetz betreffen.

Ersatz bestehender Leitungen

Das Parlament hat dies zum Glück erkannt und hat Schritt für Schritt auch die Anliegen des Verteilnetzes in die Vorlage integriert, so dass nun, zum Ende der Herbstsession, ein ziemlich umfassendes Gesetz ins Ziel gebracht werden konnte. Die zentralen Anliegen für das Übertragungsnetz sind darin weiterhin enthalten, allen voran der Freileitungsgrundsatz sowie der vereinfachte Ersatz bestehender Höchstspannungsleitungen auf bestehenden Trassen ohne langwieriges Sachplanverfahren. 

Doch nicht nur Höchst-, sondern auch Hochspannungsleitungen können künftig von einem vereinfachten Verfahren profitieren und auf bestehenden Leitungs-Trassees oder unmittelbar daran angrenzend ersetzt werden – sofern keine Moore, Moorlandschaften, Biotope oder Vogelschutzgebiete von nationaler Bedeutung betroffen sind.

Nationales Interesse und «grundsätzlicher» Vorrang

Damit kommen wir zu einem wichtigen Punkt, der bei Bauvorhaben immer eine Rolle spielt: der Interessenabwägung. Nicht nur die oben genannten Schutzgebiete, sondern auch andere öffentliche Interessen können dem Bau einer Stromleitung oder einer Trafo-Station entgegenstehen. Hier hat das Parlament ein klares Statement gemacht: Sämtliche Anlagen des Übertragungsnetzes, des Bahnstromnetzes sowie des Verteilnetzes über 1kV – also alle Anlagen mit Ausnahme des Niederspannungsnetzes – sind künftig von «nationalem Interesse».

Das Interesse an ihrer Realisierung geht zudem anderen nationalen Interessen «grundsätzlich» vor. Kein grundsätzlicher Vorrang besteht in Fällen, wo die oben genannten Schutzgebiete betroffen sind. Insgesamt steigen damit steigen die Chancen, trotz eines möglichen Interessenkonflikts bauen zu dürfen. Es erfolgt aber weiterhin eine Interessenabwägung im Einzelfall. 

Vereinfachung für Batterien und Trafo-Stationen

Ganz konkrete Verbesserungen bringt die Vorlage auch für den Bau von Batteriespeichern und Trafo-Stationen. Energiespeicher ausserhalb der Bauzone, also auch grosse Batterien, gelten neu unter klar definierten Kriterien als standortgebunden – und werden damit bewilligungsfähig. Zu den Kriterien gehört die unmittelbare Nähe zu bestehenden Infrastrukturen sowie eine technisch und wirtschaftlich optimierte Integration ins bestehende Stromnetz.

Auch Trafo-Stationen ausserhalb der Bauzone gelten neu als standortgebunden, sofern ihnen keine übergeordneten Interessen gegenüberstehen, und sofern sie der Erschliessung von Bauten und Anlagen dienen, die sich überwiegend ausserhalb der Bauzone befinden. Konkretes Beispiel: Die Erschliessung einer grossen PV-Anlage auf einem Bauernhof in der Landwirtschaftszone.

Falls die Trafo-Station überwiegend Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone erschliesst, also zum Beispiel am Rande eines dicht besiedelten Wohngebietes, gilt sie zwar nicht als standortgebunden, sondern lediglich als «zulässig». Die Verwaltung hat aber zugesichert, und die Kommissionsprecher haben das im Nationalrat bestätigt, dass die im Gesetz genannten Bedingungen hinreichend sind, damit gebaut werden darf. Zu diesen Bedingungen gehört der Nachweis, dass innerhalb der Bauzone kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, ohne enteignen zu müssen. 

Nachträgliche Genehmigung für die Mittelspannung

Das Parlament nahm auch eine wichtige Vereinfachung im Bereich der Mittelspannung vor: In unbestrittenen Fällen, in denen die Leitungen als Erdkabel verlegt werden und in denen keine Schutzgebiete betroffen sind, reicht neu eine nachträgliche Genehmigung, wie sie bei der Niederspannung als langjährige Praxis bereits üblich ist, gut funktioniert und weithin akzeptiert wird. 

Dieser Punkt war bis am Schluss umstritten. Als Kompromisslösung hat sich der Vorschlag durchgesetzt, diese Vereinfachung zu beschliessen, aber Trafo-Stationen ausserhalb der Bauzone davon auszunehmen.

Wichtiger Schritt für ein zukunftsfähiges Netz

Insgesamt ist dem Parlament damit ein gutes Gesetz gelungen, das in der Praxis hoffentlich die erwünschte Beschleunigung bringt. Als nächstes gilt es die Ausarbeitung dieser Anpassungen auf Verordnungsstufe im Rahmen der Vernehmlassung zu begleiten. Und zu guter Letzt ist zu sehen, wie die neuen Bestimmungen von den zuständigen Behörden gehandhabt werden. 

Damit sind zwar noch längst nicht alle Herausforderungen bewältigt, aber es ist ein wichtiger Schritt gemacht in Richtung eines zukunftstauglichen Netzes und einer sicheren, sauberen und bezahlbaren Stromversorgung.

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