Das ist eine Medienmitteilung von UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die folgenden Verordnungen werden angepasst:
Energieeffizienzverordnung (EnEV)
Mit der Revision werden neue EU-Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz von elektrischen Geräten übernommen. Auch werden gewisse Anforderungen verschärft: Gewerbliche Fritteusen müssen im Leerlauf automatisch die Temperatur absinken lassen und Energie sparen.
Energieförderungsverordnung (EnFV)
Wird eine Wasserkraftanlage erheblich erweitert, können dafür Förderbeiträge beantragt werden. In der EnFV ist geregelt, welche baulichen Veränderungen nötig sind, damit eine Erweiterung oder Erneuerung einer Anlage als erheblich gilt. Eines dieser Erheblichkeitskriterien wird präzisiert, um Fehlanreize zu beseitigen. Für den Vollzug der gleitenden Marktprämie wird bei zwei weiteren Erheblichkeitskriterien für Erweiterungen neu festgelegt, wie deren Einhaltung überprüft wird. Zudem werden die maximalen Vergütungssätze leicht angepasst. Damit soll verhindert werden, dass die gleitende Marktprämie in trockenen Jahren reduziert werden muss, wenn Wasserkraftanlagen weniger Strom produzieren.
Kernenergieverordnung (KEV)
Mit der Revision werden die rechtlichen Vorgaben für die nukleare Sicherheit und Sicherung an Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) angepasst. Die Änderungen präzisieren vor allem die Zuständigkeiten im Bereich der IT-Sicherheit und stärken den Schutz von Kernanlagen vor Cyberbedrohungen.
Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV)
Die RLSV wird aktualisiert, um die technischen Vorschriften an den heutigen Stand der Technik anzupassen. Dies stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für eine einheitliche Anwendung der Vorschriften, insbesondere durch die Übernahme der überarbeiteten technischen Richtlinien für Gasinfrastrukturen. (UVEK)