CO2-Emissionen von Fahrzeugen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Anpassung der Zielwerte und zum EU-Label

04.11.2026
Die CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge sollen ab 2030 analog zur EU weniger stark verschärft werden als im bisher geltenden Gesetz. Für schwere Nutzfahrzeuge sollen hingegen strengere Zielwerte gelten. An seiner Sitzung vom 4. November 2026 hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen im CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Weiter schlägt der Bundesrat die Übernahme des einheitlichen EU-Labels für Fahrzeuge vor. Dafür ist eine Anpassung des Energiegesetzes nötig. Interessierte können sich bis am 18. Februar 2027 zu beiden Vorlagen äussern.

Das ist eine Medienmitteilung von UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder. 

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen geltendes EU-Recht und die Vorschläge der EU im Bereich der CO2-Emissionsvorschriften nachvollzogen werden, soweit diese die Zeit ab 2030 betreffen. Die Revision des CO2-Gesetzes sieht folgende Anpassungen bei den Zielwerten für neuzugelassene Fahrzeuge vor:

Lockerung der Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge

Der Zielwert für leichte Nutzfahrzeuge, die ab 2030 erstmals in Verkehr gesetzt werden, soll von 90,6 auf 108,7 Gramm CO2 pro Kilometer geändert werden. Importeure müssen damit weniger strenge Vorgaben erfüllen als im geltenden CO2-Gesetz. Bis 2029 gilt für neu in Verkehr gesetzte leichte Nutzfahrzeuge ein Zielwert von 153,9 Gramm CO2 pro Kilometer.

Verschärfung der Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge

Bei den schweren Nutzfahrzeugen wird der Zielwert verschärft. Die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge müssen ab 2030 wie in der EU um 45 Prozent gesenkt werden. Bisher gilt eine Reduktion um 30 Prozent.

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