Die Biodiversitätsinitiative geht zu weit, und sie ist irreführend. Denn die Initiative fordert weit mehr als den Schutz von Biodiversität und Landschaften. Sie verlangt nämlich auch, dass schutzwürdige Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Kulturdenkmäler bewahrt und das baukulturelle Erbe geschont werden. Die Folgen für den dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien wären fatal: Viele Flächen, Gebiete und Infrastrukturen würden umfassend geschützt, wodurch sie für den Ausbau von sauberem Schweizer Strom nicht mehr in Frage kämen.
Die Umsetzung der Biodiversitätsinitiative ist eine Blackbox. Entgegen den Aussagen der Befürworter gibt es keine Garantie, dass die Umsetzung nicht im Konflikt mit den Zielen des Stromgesetzes steht. So würde eine Annahme grosse Rechtsunsicherheit schaffen, die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung massiv erschweren und zu noch längeren Bewilligungsverfahren bei Energieinfrastrukturprojekten führen. Die Ziele des Stromgesetzes würden damit nur wenige Monate nach der deutlichen Annahme wieder ausgehebelt.
Erneuerbare Energie = Klimaschutz = Biodiversität
Betroffen wären alle erneuerbaren Energien. Viele Wasserkraftprojekte – darunter auch die wichtigen 16 Speicherprojekte für mehr Winterstrom aus dem Stromgesetz –, Freiflächen-Solaranlagen, Windparks und Stromnetzprojekte könnten nur mit grossen Verzögerungen oder unter Umständen überhaupt nicht realisiert werden. Negative Auswirkungen gäbe es auch für PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden, da die Initiative die Baukultur verschärfen und den Denkmalschutz ausdehnen will.
Aus diesen Gründen sagen die Verbände der Stromwirtschaft aeesuisse, Suisse Eole, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband, Swiss Small Hydro und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE überzeugt NEIN zur Biodiversitätsinitiative am 22. September.
Aus ihrer Sicht führt kein Weg am Ausbau der erneuerbaren Energien vorbei, wenn die Schweiz ihre Stromversorgung in den nächsten Jahrzehnten sichern und dem Klimanotstand begegnen will. Das Netto-Null-Ziel kann nur erreicht werden, wenn die klimaschädlichen fossilen Energien mit Strom ersetzt werden. Dafür braucht es neue Energieinfrastruktur – Produktionsanlagen wie Netze. Ein gesundes Klima wiederum ist die Grundlage für Artenvielfalt und Biodiversität. Die Gleichung ist simpel: erneuerbare Energie = Klimaschutz = Biodiversität.
Stromgesetz trägt Umwelt und Landschaft genügend Rechnung
Mit dem Stromgesetz haben rund 70% der Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 die Weichen für mehr sauberen Schweizer Strom gestellt. Gleichzeitig setzt das Stromgesetz dem Ausbau der erneuerbaren Energien klare Leitplanken, indem es Spielregeln festlegt, wo der Ausbau stattfinden darf und wo nicht. Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ist das Stromgesetz eine Errungenschaft, weshalb auch die grossen Umweltverbände das Stromgesetz unterstützt haben.