Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Basis des Strommarktdesigns bildet auch in Zukunft der Energy Only Markt (EOM). Er dient der effizienten Preisbestimmung der gehandelten Produkte. Mit dem EOM alleine können die politischen Ziele jedoch nicht erreicht werden. Er ist zu ergänzen.
Dieses Dokument wird als bearbeitbares Word den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt. Es wurde für den Teil C Checklisten vom Sicherheitshandbuch auf der Basis der EKAS-Branchenlösung Nr.05 und unter Einbezug von Überlegungen zur BL-Nr.31 des SVGW erstellt, deren Unternehmen auch in der Versicherungsklasse 55A der Suva zugeteilt sind. Des Weiteren sind die Weisungen im Sicherheitshandbuch des VSE/SVGW im Kapitel; Allgemeines «Gesundheit am Arbeitsplatz», Abschnitt ‘Pandemie’ zu berücksichtigen.
Wegleitung zur effizienten und effektiven Entwicklung von Sicherungsmassnahmen im Bereich der Unterwerke der Netzebenen 1 und tiefer (bei mit Netzebene 1 gemeinsam genutzten Unterwerken).
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Richtlinien und Anforderungen zur Durchführung einer Datensicherheitsprüfung für intelligente Messsysteme bei Endverbrauchern mit Empfehlungen für den sicheren Betrieb.
Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Betriebliche Anforderungen an intelligente Messsystem für die Datensicherheit. Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Anhang 5 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
Anhang 3 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 4 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz: Teil «SDAT-CH Messdatenaustauschprozesse». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz: Teil «SDAT-CH Wechselprozesse». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz. Teil «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Unternehmen der Energiebranche vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle. Gleichzeitig entstehen durch Gesetze bedeutende Herausforderungen betreffend den Umgang mit Daten. Der Bericht «Data Policy in der Energiebranche» analysiert das aktuelle Umfeld und identifiziert den Handlungsbedarf für den Aufbau von Strukturen für einen nachhaltigen Umgang mit Daten.
Die Verfahren für die Rückerstattung von Netzverstärkungskosten müssen für kleinere Projekte vereinfacht werden und die Finanzierung hat über die KEV (nicht SDL) zu erfolgen.
Ablehnung einer Generatoren-Komponente (≈ Netznutzungsgebühr für Kraftwerke) für direkte Entlastung der Endkunden und stattdessen Chancengleichheit Schweizer Kraftwerke im internationalen Wettbewerb und im Fall von (Pump-)Speichern mehr willkommene Flexibilität
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Die Energiewelten sind das Denkmodell des VSE für die Energieversorgung der Schweiz im Jahr 2035. Das Projekt soll folgende drei Fragen beantworten: Was ist in Zukunft denkbar? Welche Tendenzen zeichnen sich ab? Was ist für die Zukunft wünschenswert?
Der Transmission Code definiert die technischen Grundsätze und Anforderungen für den Betrieb und die Nutzung des schweizerischen Übertragungsnetzes sowie für die daraus resultierenden Rollen der daran beteiligten Akteure. Das Umsetzungsdokument «Beobachtungsgebiet der nationalen Netzgesellschaft (BeGe – CH 2023)» finden Sie hier: www.strom.ch/tc-ud
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Hinweise für die Verwendung der Vertragsmuster: Die Dienstbarkeitsverträge sind Redaktionshilfen. Sie dürfen nicht unbesehen übernommen werden und müssen immer den konkreten Verhältnissen und kantonalen Gegebenheiten angepasst werden. Der VSE stellt diese Vertragsmuster seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Werden aufgrund dieser Vertragsmuster Dispositionen vorgenommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Weitere Muster Dienstbarkeitsverträge finden Sie hier: https://www.strom.ch/dienstbarkeitsvertraege
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss von Verbraucheranlagen, Energieerzeugungsanlagen und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsnetz.
VSE-Vorentwurf für eine Änderung des Energiegesetzes zur Förderung von Ökostrom und zugunsten energieintensiver Betriebe (KEV-Eilvorlage) 16. November 2012, pdf
Dieses Positionspapier enthält die aus Sicht des VSE wichtigsten Positionen und Forderungen in Bezug auf erneuerbaren Wasserstoff als Energieträger für die Schweiz.
Das Balancing Concept beschreibt die Bestandteile des Bilanzmanagements und stellt einen Leitfaden für das in der Schweiz implementierte Bilanzmanagementkonzept dar.
Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
Bestimmungen zum standardisierten Austausch von Daten zwischen Verteilnetzbetreibern und weiteren Akteuren für den Schweizer Verteilnetzbetrieb. Mehr Informationen auf https://www.strom.ch/datenmodell-verteilnetzbetrieb
Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema bis Tarifjahr 2025 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2025
Definition der technischen Grundsätze und Mindestanforderungen für den Anschluss an ein Verteilnetz sowie den Betrieb und die Nutzung der Verteilnetze in der Schweiz.
Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema ab Tarifjahr 2026 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2026
Der erstmalige Lieferantenwechsel per Ende Jahr garantiert eine sichere Versorgung zu angemessenen Preisen und vermeidet einen unverhältnismässigen Aufwand und damit zusätzliche Kosten für die Verbraucher.
Der VSE begrüsst für den Fall einer vollen Marktöffnung ein Wahlmodell der abgesicherten Stromversorgung, das Kleinverbrauchern die Belieferung mit Elektrizität garantiert.
Empfehlung für Netzbetreiber zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Spannungsqualität im eigenen Netz zwecks Einhaltung der Normen und zum Erkennen von kritschen Netzpunkten.
Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Diese Empfehlung gilt für in der Schweiz hergestellte Holzmasten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Hinweis auf die Handhabung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von imprägnierten Leitungsmasten aus Holz geben.
Es besteht kein staatlicher Handlungsbedarf zur Förderung von Breitbandinfrastruktur. Eine sichere Stromversorgung ist höher zu gewichten als ein rascher Breitbandausbau. Auf eine gesetzliche Pflicht der Zugangsgewährung zu passiver physischer Stromnetzinfrastruktur für Breitbandnetze ist zu verzichten.
Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
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