In dreissig Jahren ist die Schweiz eine andere: Das Land versorgt sich eigenständig mit Energie aus ausschliesslich erneuerbaren Quellen, und zwar das ganze Jahr hindurch. Ist das machbar? Das Interview mit GLP-Präsident Jürg Grossen.
Der erstmalige Lieferantenwechsel per Ende Jahr garantiert eine sichere Versorgung zu angemessenen Preisen und vermeidet einen unverhältnismässigen Aufwand und damit zusätzliche Kosten für die Verbraucher.
Eine nachhaltige und zuverlässige Stromversorgung kann besser mit einer Grundversorgung, die sich an den Marktpreisen orientiert, sichergestellt werden.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
In Deutschland sorgen sechs Jahre dauernde Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte für Kopfschütteln. In der Schweiz könnte man sich unter solchen Umständen schon fast im Olymp wähnen. Was tun?
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