Die Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh sollen, sobald sie in den Markt eingetreten sind, ihre Strombeschaffung nur noch zu marktorientierten Preisen tätigen können und nicht mehr in die geschützte Grundversorgung zurückkehren können ("einmal frei, immer frei").
Es besteht kein staatlicher Handlungsbedarf zur Förderung von Breitbandinfrastruktur. Eine sichere Stromversorgung ist höher zu gewichten als ein rascher Breitbandausbau. Auf eine gesetzliche Pflicht der Zugangsgewährung zu passiver physischer Stromnetzinfrastruktur für Breitbandnetze ist zu verzichten.
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