Vor Kurzem ging die Vernehmlassung zu einem neuen Gasversorgungsgesetz zu Ende. Und demnächst steht die Schweizer Klimapolitik wieder zuoberst auf der parlamentarischen Agenda. Bei alldem stellt sich die Frage: Welche Rolle wird Gas künftig noch spielen? In unserer neuen politischen Feder lesen Sie...
Der VSE begrüsst den Grundsatz einer subsidiären, freiwilligen Notfallmassnahme, um auch bei einer ausserordentlichen, nicht antizipierbaren Marktentwicklung die Versorgungssicherheit mit Strom gewährleisten zu können. Eine allfällige Hilfe sollte jedoch allen und nicht nur einzelnen Unternehmen...
Der VSE begrüsst für den Fall einer vollen Marktöffnung ein Wahlmodell der abgesicherten Stromversorgung, das Kleinverbrauchern die Belieferung mit Elektrizität garantiert.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
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