VSE Position zur Botschaft des Bundesrats (18. Mai 2022)
Der Bundesrat hat seinen Vorschlag im Vergleich zur Vernehmlassung (siehe VSE Position unten) deutlich verbessert. Der VSE wertet insbesondere positiv, dass der Bundesrat von einem Vertragszwang abgekommen ist, nicht länger präventiv in die strategische und operative Tätigkeit der Unternehmen eingreifen will und den Risikozuschlag von 20-30% auf 4-10% gesenkt hat. Trotzdem hält der VSE weitere Nachbesserungen für unerlässlich.
- Die Notfallmassnahme sollte nicht selektiv einzelne Unternehmen verpflichten, sondern grundsätzlich freiwillig und allen Marktteilnehmern zugänglich sein.
- Die Pflichten der Darlehensempfangenden Unternehmen während der Inanspruchnahme sind zu präzisieren, so dass die Auswirkungen für diese klar eingeschätzt werden können.
- Der Risikozuschlag sollte anstatt auf der Summe der Finanzhilfe auf dem Marktzins erhoben und in der Höhe so gesetzt werden, dass er im Vergleich zu einer Marktbeschaffung unattraktiv, aber nicht unverhältnismässig ist.
- Als Finanzhilfe könnte auch eine andere Form als ein Darlehen sinnvoll sein, z.B. eine Bürgschaft oder eine Garantie.