Mantelerlass: positive Entscheide im Sinne der Versorgungssicherheit
Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland soll schneller vonstattengehen. So will es der Ständerat. Er verankert im Mantelerlass – der Revision der Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes – verbindliche Ausbauziele, die notabene deutlich höher sind als jene des Bundesrats. Die Wasserkraft soll 37.9 Terawattstunden bis 2035 und 39.2 Terawattstunden bis 2050 liefern. Die Richtwerte für die übrigen Erneuerbaren betragen 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Für die Stärkung der Winterstromversorgung soll bis 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens 6 Terawattstunden realisiert werden, wovon mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein müssen.
Wie diese Ziele erreicht werden sollen, ist noch unklar. Denn über die Rahmenbedingungen, wie die dafür notwendigen Produktionskapazitäten realisiert werden sollen, herrscht noch Uneinigkeit. Zielkonflikte zwischen Stromversorgungssicherheit und Umweltschutz sind weiterhin ungelöst, obschon die Erreichung der Ausbauziele zum nationalen Interesse erklärt wird. So soll zum Beispiel die Realisierung der 15 Wasserkraftprojekte des Runden Tisches anderen nationalen Interessen vorgehen.
Betreffend Stromnetz entscheidet der Ständerat, das Messwesen (ebenso wie den Strommarkt) nicht zu liberalisieren. Stattdessen will er mit der Schaffung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften den Austausch von Elektrizität und damit eine Aufweichung des Monopols lokal ermöglichen. Mit einem Zufallsmehr hat der Ständerat eine Definition des Kapitalkostensatzes (WACC) ins Gesetz aufgenommen, gemäss welcher der WACC für Eigenkapital im Rahmen internationaler Vergleichswerte liegen und derjenige für Fremdkapital den jeweils aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen muss.
Schliesslich spricht sich der Ständerat dafür aus, dass im Winter als Richtwert nicht mehr als 5 Terawattstunden importiert werden soll. Für die Bildung von Energiereserven zur Überbrückung von Versorgungsengpässen, wie sie für diesen Winter auf Verordnungsweg bereits umgesetzt wurden, wird nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die wichtigsten Beschlüsse zum Mantelerlass im Überblick.