Es gibt theoretisch so viele Preise pro Handelssession, wie es Transaktionen gibt. Vergleicht man nun die Preiskurven von Day-Ahead und Intraday für beispielsweise Deutschland, so lässt sich aber feststellen, dass ein Wechsel weg von Pay-as-clear nicht zu niedrigeren Preisen führt. Warum? Die Begründung liegt darin, dass ein Wechsel des Preisbildungsverfahrens auch zu einer Veränderung des Gebotsverhaltens führt. Während das Pay-as-clear-Verfahren für eine Anlage mit niedrigen Grenzkosten zum Markträumungsgebot führt, wäre der Preis im Pay-as-bid-Verfahren vom konkreten Gebot abhängig. Der Anlagenbetreiber wird aber weiterhin bestrebt bleiben, den besten Preis zu erzielen. Er wird also versuchen, Angebots- und Nachfragevolumen abzuschätzen, die Zahlungsbereitschaft vorherzusagen und tendenziell mit höheren Geboten in den Markt gehen. Auch die letztliche Aktivierung von Produktionskapazitäten basiert nicht mehr auf ökonomischer Effizienz, sondern auf der Fähigkeit der Marktteilnehmer, den Marktpreis zu antizipieren. Die Fehleranfälligkeit dieser Vorhersagen und die grundsätzliche Tendenz, mit höheren Preisen in den Markt zu gehen, können damit zu einer weniger effizienten Preisfindung führen.
Eine Mischung der skizzierten, idealtypischen Massnahmen wird nun in Spanien und Portugal umgesetzt. Hier soll der Gaspreis, der für die Gebote von kalorischen Kraftwerken (also auch Kohle) im Strommarkt veranschlagt wird, begrenzt werden. Das führt dazu, dass Kohle- und Gasanlagenbetreiber zu günstigeren Preisen zu bieten verpflichtet sind. Das soll den Strompreis auf zirka 130 Euro pro MWh reduzieren.
Die Betreiber dieser Anlagen bekommen aber eine zusätzliche Entlohnung, die den Fehlbetrag zur Kostendeckung einer kalorischen Anlage mit durchschnittlicher Effizienz ausgleichen soll. Diese Kosten sind ebenfalls von den Konsumenten zu tragen. Auch die Erlöse und Engpassrenten aus der Bewirtschaftung der Grenzkapazitäten sollen herangezogen werden. Damit werden also effektiv zwei Preise eingeführt: ein technologieunabhängiger zu etwa 130 Euro und ein anderer, höherer für kalorische Kraftwerke, der aus der Summe der beiden erwähnten Komponenten besteht.
Auch das mindert die durchschnittlichen Preise – aber zu welchen Kosten? Erstens handelt es sich hier um nichts anderes als ein Förderregime für kalorische Kraftwerke mit entsprechendem CO2-Fussabdruck, während die Erlöse für erneuerbare Energieträger reduziert werden. Zweitens führt dieses Modell zu zusätzlicher Produktion aus kalorischen Energieträgern, womit nicht nur die Abhängigkeit von Gas und Kohle erhöht, sondern auch deren Preise noch zusätzlich angehoben wird! Drittens greift man damit in den gesamteuropäischen Wettbewerb ein und bevorzugt inländische Erzeuger mit hohem CO2-Ausstoss. Viertens wird das für den Ausbau der Grenzkapazitäten reservierte Geld aus der Engpassrente umgewidmet und nicht nachhaltig verbraucht. Fünftens wird die Bedeutung des Preissignals, das eigentlich Energieeffizienz-Massnahmen, Energieeinsparungen und Umrüstungen auf nachhaltige Energieträger anreizen sollte, gemindert. Sechstens bleiben andere Nutzungen von Gas (beispielsweise industrielle Nutzung und Heizen) unberücksichtigt, obwohl sie unter den durch die Massnahme weiter hochgeschraubten Preisen zusätzlich leiden werden. Eine Ausdehnung der Pläne in Spanien und Portugal auf ganz Europa zöge somit eine ganze Reihe von negativen und unerwünschten Folgen nach sich, die das (verständliche) Interesse an niedrigeren Strompreisen nicht rechtfertigen.
Da alle Stromerzeuger auf dem Strommarkt den gleichen Preis erhalten, argumentieren andere schliesslich, dass billige Erzeugungseinheiten derzeit «übermässige» Gewinne erzielten und dass diese Gewinne durch Steuern umverteilt werden sollten. Die Definition von «übermässigen Gewinnen» muss dabei aber mit Vorsicht gehandhabt werden, da diese nicht unweigerlich der Realität entsprechen. Ein Markträumungspreis über den Grenzkosten sagt nämlich noch nichts über die (Über-)Deckung der Gesamtkosten aus. Tatsächlich müssen auch die Fixkosten zur Deckung der Anfangsinvestitionen – die bei dekarbonisierten Erzeugungstechnologien in der Regel hoch sind – wieder hereingeholt werden. Steuerliche Massnahmen sollten Anreize schaffen für Investitionen in erneuerbare Energien und Flexibilität, und nicht das Gegenteil.
Daher sind solche Massnahmen mit Bedacht einzusetzen, um die Energiewende nicht zu gefährden. Die (vermeintlich) höchsten Profite in der aktuellen Situation fallen nämlich bei den Erneuerbaren an. Diverse Umverteilungsmassnahmen können wirksam sein, um die Verbraucher zu schützen, wenn sie ex-post angewandt werden und keine Marktverzerrungen verursachen – wie etwa gezielte Pauschalzahlungen. In der sogenannten EU-Toolbox, die die Kommission den Mitgliedstaaten Ende 2021 vorgeschlagen hat, sind mehrere solche Massnahmen aufgeführt.
Marktkopplung ist eine Stärke, keine Schwäche
Die europäische Marktkopplung optimiert die Nutzung der Interkonnektoren, hilft Preisspitzen – positive oder negative – abzudämpfen und erhöht die Versorgungssicherheit. Nicht zuletzt führt Sie auch zu Preiskonvergenz zwischen den Marktgebieten, sofern genügend Grenzkapazitäten zur Verfügung stehen. Im Kontext der Energiepreiskrise hat auch dies zu vermehrter Kritik geführt, da Politiker einiger Mitgliedsstaaten, beispielsweise Frankreich, behaupteten, sie würden die Preisspitzen ihrer Nachbarn «mitbezahlen». Abgesehen davon, dass beispielsweise Frankreich vor allem im Winter auf die Importe durch Marktkopplung angewiesen ist, um seinen Stromverbrauch zu decken, trifft diese Behauptung auch im Hinblick auf die Preisentwicklung in nicht gekoppelten Ländern wie der Schweiz nicht zu.