Am 2. November 2022 hat sich der Bundesrat dagegen ausgesprochen, Stromgrossverbrauchern, die sich für den freien Markt entschieden haben, die Rückkehr in die Grundversorgung zu erlauben. Nach heutiger Rechtslage der Stromversorgungsgesetzgebung können Endverbraucher, die in den freien Markt gewechselt haben, nicht mehr in die Grundversorgung zurückkehren – es gilt das wichtige und richtige Prinzip «einmal frei, immer frei». Unternehmen, die in den freien Markt gewechselt sind, haben dies aus Kostengründen getan und über Jahre deutlich weniger bezahlt als die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung. Markt beinhaltet Chancen und Risiken. Die Spielregeln waren allen bekannt und auch ausdrücklich erwünscht. Von der Chance der tiefen Preise haben die freien Kunden jahrelang profitiert. Sobald Risiken auftauchen, wollen sie zurück unter das regulierte Regime.
Prinzip umgehen über ZEV
Der Bundesrat hat nun – in Widerspruch zu seinem Entscheid vom 2. November 2022 – eine Möglichkeit geschafft, wie Unternehmen trotzdem der Weg zurück in die Grundversorgung geebnet werden soll, und zwar über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Heisst, die Stromgrossverbraucher können sich einem bestehenden ZEV anschliessen oder einen neuen ZEV gründen und haben so das Recht, vom lokalen Versorger grundversorgt zu werden – faktisch eine Rückkehr vom freien Markt in die Grundversorgung. Wird das ohne Vorlauffrist möglich, hat das fatale Folgen, weil dadurch eine vorausschauende, verantwortungsvolle Strombeschaffung durch die Energieversorger verunmöglicht wird.