21,4 Millionen Franken an Marktprämien für unrentable Grosswasserkraftanlagen
Bis Ende Mai 2026 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE drei Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 21.4 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche geprüft. Dabei werden die Gestehungskosten des produzierten Stroms mit den erzielten Erlösen verglichen. Ein Anrecht auf Marktprämie besteht, wenn die Gestehungskosten nicht gedeckt sind, das heisst wenn die Erlöse kleiner sind als die Gestehungskosten. Auf der Erlösseite werden die Erlöse aus dem Verkauf des Stroms an der Strombörse für den Folgetag (Day-Ahead Markt), der Erlöse aus dem Verkauf von Systemdienstleistungen, dem langfristigen Stromhandel (Terminmarkt), der Winterreserve und dem Verkauf von Herkunftsnachweisen berücksichtigt.
Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Die Fördersumme 2026 von 21.4 Millionen Franken für die drei Empfänger entspricht 2142 Millionen Kilowattstunden oder rund 5.7 % der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2025. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2024 rund 19.6 Millionen Franken an drei Empfänger ausbezahlt.
Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden. Weitere Informationen zur Marktprämie 2026 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2027 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten.